Reisegewerbekarte für Friseurin möglich?

Hallo,

Ist es möglich als Friseurin ohne Meister eine Reisegewerbekarte zu bekommen ?

Grüße
Petra

Hallo,

Ist es möglich als Friseurin ohne Meister eine
Reisegewerbekarte zu bekommen ?

Re-Hallo,

bitte erkundige Dich genau bei der Friseuren-Innung. Soweit ich weiß darf man in Deinem Metier nicht ohne Meistertitel selbständig werden - ausgenommen vielleicht wenn Du über 40/45 bist (diese Ausnahmen gibt es z. B. auch bei der Dachdeckerinnung).

Ansonsten musst Du eine(n) Meister(in) einstellen bzw. diese(n) in Deinen Unternehmensvertrag einbinden.

In diesem Zusammenhang kann es wohl auch nicht sein nach dem Motto: ansässig nein - bei der Reise ja.

Gruß - Roberta

Servus,

das können wir Dir im Steuerbrett auseinandersetzen. Bitte bei Fragen zu steuerlichen Dingen beachten:

(1) FAQ:1129
Es ist nicht schwer, einen steuerlichen Sachverhalt unabhängig von Einzelperson und Einzelfall zu beschreiben
(2) Um einen steuerrechtlichen Sachverhalt beurteilen zu können, braucht man alle Angaben dazu. Beispiel: „Jemand zahlt keine Steuern“ kann bedeuten:

  • er hinterzieht die Steuern, weil er sich um die Steuererklärungen herummogelt
  • sein Einkommen ist niedriger als der Grundfreibetrag und er ist Kleinunternehmer
  • seine Einkünfte sind in D nicht steuerbar, und der Fiskus im zuständigen Ausland weiß nichts von seinem Glück
  • Steuern sind festgesetzt worden, aber uneinbringlich

usw. usw. usw.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ja, das ist möglich.

Das Verbot der Ausübung des Friseurhandwerks im Reisegewerbe stand in § 56 Abs 1 Nr. 5 GewO. Und heute kann man darin folgendes nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__56.html

  • weggefallen -.

Auf dieses „4 u. 5 weggefallen“ kann man auch Behördenangehörige hinweisen, die noch aus alter Praxis mit dem Reflex „Friseur? verboten!“ reagieren.

Man muss dabei allerdings beachten, dass eine Reisegewerbekarte bloß zur Ausübung der Tätigkeit als Reisegewerbe berechtigt. D.h. bereits Termin Ausmachen giltet nicht - der Friseur, der seine Tätigkeit im Reisegewerbe betreibt, muss tatsächlich Klinkenputzen „brauchen Sie nicht einen Haarschnitt?“. Als Patentrezept zur Umgehung des Meisterzwangs kann das nicht dienen.

Schöne Grüße

MM