Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe seit 10 Jahren eine Reisegewerbekarte und verkaufe verschiedene Waren auf Jahrmärkten. Vor 2 Jahren habe ich mit einem Geschäftspartner (auch Reisegewerbekarteninhaber) eine GbR gegründet. Unter meiner Privatadresse haben wir auch eine gewerbliche Niederlassung gegenüber dem Finanzamt angegeben.
Nun möchten wir zusätzlich in einem andern Ort ein Ladengeschäft eröffnen. Ist in unserem Fall eine Anmeldung einer unselbstständigen Zweigstelle/Betriebsstätte nach GewA 1 für den Laden möglich?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.