Hallo,
wenn ich jetzt als Künstler bei z.B. einer Messe oder Veranstaltung einen Verkaufsstand habe brauche ich da trotzdem einen Reisegewerbepass obwohl ich Standgebühr bezahle?
Es gibt ja auch z.B. die Oberfrankenausstellung wo Handwerker und alles mögliche vertreten ist, kann mir nicht vorstellen das jeder der für nicht wenig Geld einen Verkausstand hat einen Gewerbereisepass braucht.
Danke
Colorpainter
Festgesetzte Veranstaltungen
Hallo Colorpainter,
aufgrund des Marktprivilegs kann man Produkte etc. auf einem Markt verkaufen, ohne die Obrigkeit um Erlaubnis fragen zu müssen. Ein Verkaufsstand auf einem Markt oder einer Messe zählt weder zum stehenden noch zum Reisegewerbe.
Die Veranstalter des Marktes müssen jedoch bei der Gewerbebehörde die sog. Festsetzung des Marktes beantragen. Ausnahme: Privatmärkte, also Märkte, die nicht im öffentlichen Raum stattfinden. Hier haben die Veranstalter die Wahl, ob sie festsetzen lassen wollen oder nicht. Tun sie’s nicht, brauchen die Teilnehmer einer Reisegewerbeschein (Ausnahme: Künstler). Nähere Infos: §69 GewO bzw. das Gewerbeamt.
Die Teilnehmer an einem festgesetzten Markt sind von den Beschränkungen des stehenden und des Reisegewerbes befreit. Auch hier gibt’s eine Ausnahme: SchaustellerInnen sind nicht befreit.
Grüße,
Christiane
Hallo,
danke für deine Antwort.
Viele Grüße
Andreas