Reisegewerbeschein als Akquise II

Ich war heute beim Ordnugnsmat um mich als Akquise selbständig zu machen, mir wurde dort gesagt das ich dafür ‚wahrscheinlich‘ eine Reisegewerbekarte benötige.

Davon habe ich bislang nichts gewusst, und auch keiner meiner Kollegen weiss darüber bescheid, bzw hat eine solche Karte.

Jetzt würde ich gerne wissen ob diese Karte wirklich erforderlich ist, oder ob es da eine ‚Gesetzeslücke‘ gibt.

Was meinst du mit Akquise?

willst du Promoterin sein? (Vorführung vo kaufhäusern mit Gemüsehobel o.ä.) dan brauchst du einen Reisegewerbeschein,w enn du auf eigene Kosten verkaufst.

Verkaufst du die Ware aber im Auftrag, so brauchst du die Anmeldung eines HV nach §84 HGB.

Und bitte nicht wieder als Antwort ne Beschimpfung!

gruss

Was meinst du mit Akquise?

willst du Promoterin sein? (Vorführung vo kaufhäusern mit
Gemüsehobel o.ä.) dan brauchst du einen Reisegewerbeschein,w
enn du auf eigene Kosten verkaufst.

Ich vermittele Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunde, und das anfänglich als Haustürgeschäft.

Verkaufst du die Ware aber im Auftrag, so brauchst du die
Anmeldung eines HV nach §84 HGB.

Von welcher Grundlage gehst Du aus?

Und bitte nicht wieder als Antwort ne Beschimpfung!

Im Gegenteil, vielen lieben Dank für deine Hilfe

Ich vermittele Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunde,
und das anfänglich als Haustürgeschäft.

Beachte bitte die besondere Gesetzeslage bei Haustürgeschäften!

Verkaufst du die Ware aber im Auftrag, so brauchst du die
Anmeldung eines HV nach §84 HGB.

Von welcher Grundlage gehst Du aus?

auf der Grundlage, daß dadurch keine Belieferung durch dich erfolgt, sondern du nru reiner Provisionsempfänger bist.

sollten diese Verträge z.B. Versicherungs- oder Kapitalanlagen sein, dann kannst du sogar freiberuflicha arbeiten und brauchst keinen Gewerbeschein

gruss