Hallo,
ich plane mit einer weiteren Person Speisen auf Events von einem mobilen Verkaufsanhänger zu verkaufen. Als Geschäftsform ist eine „GbR“ gedacht.
Um bei „nicht behördl. festgesetzten“ Veranstaltungen präsent zu sein wird ein Reisegewerbeschein benötigt.
Ich habe keinen Zweifel dran, dass ich einen ausgehändigt bekomme, allerdings gibt es berechtigte Zweifel, dass mein potentieller Partner diesen bekommt.
Würde ein Reisegewerbeschein, der auf mich ausgestellt ist nicht genügen, braucht der zweite Firmeninhaber ebenfalls einen ?
Falls ja, so würden wir dies gerne umgehen, indem er als mein Angestellter angegeben wird.
Müsste er in diesem Fall ebenfalls über einen Reisegewerbeschein verfügen, oder könnte er bei meiner (eventuellen) Abwesenheit auch meinen Schein vorlegen ?
Ich danke euch im voraus.
Euer Hans Wurst