Reisegewerbeschein für alle Anwesenden?

Hallo,
ich plane mit einer weiteren Person Speisen auf Events von einem mobilen Verkaufsanhänger zu verkaufen. Als Geschäftsform ist eine „GbR“ gedacht.
Um bei „nicht behördl. festgesetzten“ Veranstaltungen präsent zu sein wird ein Reisegewerbeschein benötigt.
Ich habe keinen Zweifel dran, dass ich einen ausgehändigt bekomme, allerdings gibt es berechtigte Zweifel, dass mein potentieller Partner diesen bekommt.
Würde ein Reisegewerbeschein, der auf mich ausgestellt ist nicht genügen, braucht der zweite Firmeninhaber ebenfalls einen ?

Falls ja, so würden wir dies gerne umgehen, indem er als mein Angestellter angegeben wird.
Müsste er in diesem Fall ebenfalls über einen Reisegewerbeschein verfügen, oder könnte er bei meiner (eventuellen) Abwesenheit auch meinen Schein vorlegen ?

Ich danke euch im voraus.
Euer Hans Wurst

Hallo,
der Reisegewerbeschein ist eine Frage der Anmeldung bei der Gemeinde. Diesen bekommt meines Erachtens nur der Gewerbetreibende selbst, d.h. die Angestellten müssen m.E. keinen Schein haben.
Aber alle, die gewerblich mit Speisen zu tun haben, d.h. auch Angestellte, müssen einen Gesundheitsausweis haben. Außerdem wird wohl eine Gaststättenkonzession erforderlich sein.

Aber: Wenn es von Seiten der Behörde berechtigte Gründe gibt, dem Partner den Reisegewerbeschein zu versagen, sollte auch in wirtschaftlicher Hinsicht genau hingeschaut werden. Immerhin haftet bei der geplanten Rechtsform „GbR“ jeder Beteiligte mit seinem gesamten (Privat)-Vermögen.

Viel Erfolg
Günter

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