Im Internet gibt es ein Angebot für eine Festplatte bei der ein 100.- EUR Reisegutschein inklusive ist. In der genauen Produktbeschreibung steht lediglich bei wem der Gutschein einzulösen ist und wie lange er gültig ist.
Wenn man dieses Angebot jetzt annimmt und der Vertrag zu Stande kommt. Die Festplatte wie beschrieben geliefert wird und der Gutschein auch mitgeliefert wird, aber jetzt erst auf dem Gutschein darauf hingewiesen wird das der Gutschein nur ab Reisen von 16 Tagen gilt, dann ist das doch nicht rechtens, oder?! Es war doch bei Vertragsabschluss nichts von diesen weiteren Einschränkungen angegeben worden.
Welche Rechte hat der angenommene Kunde jetzt?
Ausser von dem Vertrag zurück zu treten?
Ich denke, da wirst du wenig Chancen haben.
Denn du hast ja die Festplatte gekauft, nicht den Gutschein.
Der war ja nur als Bonuszugabe dabei- sozusagen.
Das ist das gleiche, wie:
Ich kaufe mir ein Auto für 10000 € und bekomm als Bonus ein Fahrrad dabei. Bei Lieferung stellt sich raus, dass es sich um Kinderfahrrad handelt. Kann man zwar nix mit anfangen aber es ist halt ein Bonus.
Der Verkäufer muss dir ja gar nichts dazu geben.
Also du wirst hier nicht wirklich viel erreichen können.
ist das nicht egal ob Bonus oder nicht…
wenn man genau dieses Angebot annimmt wegen diesem Gutschein und nicht ein anderes, dann kann man doch darauf bestehen das man auch den Gutschein so erhält wie er beschrieben ist und nicht mit nachträglichen Einschränkungen.
Um dazu stellung zu nehmen müsste ich die genaue Angebotsbeschreibung kennen
Aber fakt ist, der Kunde zahlt für das Produkt und nicht für die Beigabgen deswegen ist ein Gutschein nicht bestandteil des Kaufvertrages.
Weisst du?
Ich kann verstehen, was du meinst.
Moralisch seh ich das genauso.
Nur die Rechtslage ist halt anders.
da steht ausdrücklich inkl. Reisegutschein. Wenn ich mir ein Auto kauf das inkl. Klimaanlage sein soll, dann ist es doch wohl auch nicht Rechtens wenn ich ein Auto geliefert bekomme bei der die Klimaanlage erst ab einer Fahrtdauer von mehr als 16 Tagen funktioniert…
zum rechtlichen hat Dir DJMishiMG ja schon was gesagt.
Unabhängig davon könnte man aber davon ausgehen, dass sich auch ein Gutschein dieser Art an allgemein gültigen Voraussetzungen zu halten hat. Eine Reise von mind. 16 Tage dürfte dem widersprechen. Selbst „normale“ Reisekataloge, die im Angebot explizit erwähnt werden, bieten zum größten Teil 8-, 10- oder 14-tägige Reisen an.
Trotzdem wage ich zu bezweifeln, dass da rechtlich was geht.
Festplatte für 77 Euro, Gutschein dabei für 100 Euro.
Diese dämlichen Gutscheine werden nur dazugegeben, weil sie kaum ein Mensch jemals einlöst.
Schau mal in den AGB nach, erst einmal beim Verkäufer der Festplatte. Der schreibt es wahrscheinlich rein, dass Reisen mindestens 16 Tage dauern müssen oder er verweist darauf, dass für den Gutschein die AGB des entspr. Unternehmens gelten, das die Gutscheine verteilt. Dann haben die es in ihren AGB stehen.
Und vor dem nächsten Kauf darüber nachdenken: kein Unternehmer hat etwas zu verschenken!
Also nicht von windigen Gutscheinen locken lassen, sondern nach dem günstigsten Preis schauen und die Bewertungen beachten, wenn es ein Online-Shop ist.
Wenn der Wert des Gutscheins nicht im Verhältnis zum Warenwert steht und einem normalen Rabatt vom Wert her gleich kommt, ist immer Schummelei im Spiel.
„Diese dämlichen Gutscheine werden nur dazugegeben, weil sie kaum ein Mensch jemals einlöst.“
genau darum gehts mir… Wenn so ein Gutschein Angeboten wird dann hat man meiner Meinung nach auch ein Recht darauf das man den Gutschein so wie gekauft einlösen darf.
hab grad mal die AGB gelesen… da steht kein Wort von Gutschein oder sonstigem.
„Und vor dem nächsten Kauf darüber nachdenken: kein Unternehmer hat etwas zu verschenken!“
das ist mir durchaus bewusst vergleichbare Festplatten sind auch nur 2€ oder so billiger also nix wo man sich großartig aufregen braucht, mir gehts eigentlich nur ums Prinzip…
„Wenn der Wert des Gutscheins nicht im Verhältnis zum Warenwert steht und einem normalen Rabatt vom Wert her gleich kommt, ist immer Schummelei im Spiel.“
Genau diese Schummelei kann und darf einfach nicht sein!
Denn du hast ja die Festplatte gekauft, nicht den Gutschein.
Der Vertrag lautet über eine Festplatte und einen Reisegutschein. Da würde ich jetzt einfach mal drauf wetten, dass ein Anspruch auf beides besteht. Und zwar auf beides gemäß Beschreibung, und nicht irgendwas ähnliches. Steht doch explizit so im Gesetz: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html:
"Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, … insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. "
Nun muss man prüfen, ob das gelieferte von der Beschreibung abweicht. Und da besteht das Problem, dass die Bedingungen für die Einlösung des Gutscheins genau gar nicht beschrieben werden. Man müsste hier ggf. einen Richter davon überzeugen, dass man hier mit einer derartigen Einschränkung (erst ab 16 Tage Reisedauer) nicht rechnen konnte. Und gleichzeitig erklären, warum man nicht vor dem Kauf nachgefragt hat. Und das nächste Problem sind dann die Folgen dieses Irrtums: ich sehe hier nur, dass der Käufer den Kauf widerrufen könnte - aber das kann er ja ohnehin (Internetgeschäft). Auf eine Entschädigung von 100€ zu pochen, wenn der Artikel nur 77,77€ gekostet hat, wäre wohl rechtsmisbräuchlich.
Aber: ianal!
Der Verkäufer muss dir ja gar nichts dazu geben.
Aber ganz sicher doch. Er hat sich schließlich vertraglich dazu verpflichtet.