Reisegutscheine--MwSt pflichtig?

Hallo zusammen,

mal angenommen, man stelle als Firma A für eine andere Firma B verschiedene Reisegutscheine aus. Man nehme weiter an, A schreibt B eine Rechnung.
Muss nun die MwSt ausgewiesen werden? Es verhält sich ja so, daß grenzüberschreitende Reisen steuerfrei sind, innerdeutsch aber steuerpflichtig.
Da die Reisegutscheine ja noch nicht eingelöst sind, weiß man ja noch nicht, ob die Reise grenzüberschreitend wird, oder nicht.

Also, muss die MwSt auf der angenommenen hypothetischen Rechnung ausgewiesen werden?

Danke für eure Annahmen :wink:

MFG
Moni

Servus,

USt darf jedenfalls nicht ausgewiesen werden, weil mit Herausgabe der Gutscheine keine Leistung erbracht worden ist.

Ob sie abgeführt werden muss oder nicht, ggf. später ausgewiesen werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Wer ist die Firma, die die Gutscheine ausgibt? Ein Reisebüro, bei dem die eingelöst werden können? Oder eine PR-Agentur, die sie bei einem Reisebüro besorgt und weiterberechnet? Wer stellt die Gutscheine aus, bei wem können sie eingelöst werden, was tut er dafür (Tickets ausgeben, Reise durchführen etc.)?

Beiläufig: Wenn man die USt USt nennt, so wie sie der Gesetzgeber auch nennt, kommt man bei freier Suche zu den besseren Quellen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

vielen Dank erstmal für deine Antwort :smile:
Wir nehmen einfach mal an, die ausstellende Firma A ist ein Reisebüro. Wir nehmen weiterhin an, daß Firma B einen Reisegutschein erhält, für den ein gewisser Betrag hinterlegt wird. Dieses Geld ist nun frei verfügbar, bis der Beschenkte mit dem Reisegutschein reinkommt, und eine Reise mit diesem hinterlegten Betrag bucht. Der Betrag ist frei verwendbar, also es könnte ein Hotel in Deutschland dafür gebucht werden, oder auch eine Kreuzfahrt in der Südsee. Wenn der Reisepreis den Gutscheinwert übersteigt, müsste die Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden.

Also man könnte noch garnicht absehen, ob es eine innerdeutsche Leistung wird oder nicht.

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt :smile:

Viele Grüße
Monika

Servus,

im Fall Reisebüro ist das relativ einfach: Die in Frage kommenden USt-Sätze sind ja dann bekannt, wenn die Leistung erbracht wird. Entsprechend diesen Sätzen muss der Gesamtbetrag dann in durchlaufende Posten (Tickets, ohne eigenen Steuerausweis) und eigene Leistungen (mit dem jeweiligen Steuersatz) aufgeteilt werden.

Bevor die Leistung erbracht wird, also solange nur der Gutschein existiert, gibts keinen steuerbaren Umsatz: keine USt abzuführen, keine auszuweisen.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

vielen vielen Dank für deine angenommene Antwort. Wenn ich solch einen Fall hätte, würde es mir sehr weiterhelfen :wink:

Danke
Monika

Huhu Monika,

in solch einem Fall könntest Du den Reisegutschein ohne Steuer auf das Konto „Anzahlungen“ nehmen und bei Buchung der Reise wieder auflösen.

bye
Rolf