Hallo,
damit auch AN C es endlich mal versteht…
Im Betreib von AN C werden Verpflegungsmehraufwände zu 50% gezahlt (3,6, + 12 EUR).
Das aus dem Grund, da die AN jeweils länger als 3 Monate am selben Einsatzort sind. Die halben Sätze werden das ganze Jahr durchgezahlt. Trotzdem müssen diese doch aber, genau wie die vollen Sätze, versteuert werden, oder?
Wie werden denn die vollen Sätze versteuert? Gibt es da andere steuerliche Sätze? Wo ist der Vorteil für den AN durch die halben Sätze?
Danke und Gruß
Cora
Servus Cora,
für die Arbeitnehmer gibt es keinen Vorteil an dieser Handhabung.
Die Idee dabei ist, dass die abziehbaren Beträge und auch die erstatteten Beträge aufs Jahr miteinander verglichen dann nicht mehr so weit auseinander liegen.
Sie ist aber daraus geboren, dass die Leute auf die ESt starren wie die Schlange aufs Karnickel, und nicht sehen wollen, dass „steuerpflichtig“ nicht gleichbedeutend ist mit „weg“.
Beispiel:
24 € steuer- und sozialversicherungspflichtig, je nach Steuersatz und Höhe des SV-pflichtigen Entgelts bleibt ein Netto von etwa 12-14 €.
Wenn von 24 € bloß 50% ausgezahlt werden, gibts von vornherein bloß 12 €. Und wenn die zwölf Monate durchgezahlt werden, ist die Auslöse von sechs Monaten trotzdem steuer- und SV-pflichtig (der 4.-6. Monat füllt die Höchstbeträge wenigstens bei der ESt sozusagen auf).
Arbeitnehmer mit niedrigen individuellen Steuersätzen verlieren bei dieser Handhabung im Vergleich zur Erstattung der Höchstsätze mehr als die anderen.
Schöne Grüße
MM