Hallo und guten Morgen,
Reisekosten wurden einer Arbeitnehmerin teilweise erstattet.
Unter den maschinell an die FV übertragenen Daten fehlen diese Angaben.
Was kann eine Arbeitnehmerin tun?
Danke.Lisa
Servus Lisa,
Erstattungen von Reisekosten gehören auch nicht zu den übermittelten Daten der Lohnsteuerbescheinigung, anders als bei Arbeitgebererstattungen für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Die Verbindung zwischen Arbeitgebererstattungen und erklärten Werbungskosten wird bei Reisekosten durch den Fiskus anders hergestellt: (1) - ein bissel außer Mode gekommen - dadurch, dass bei erklärten Reisekosten in bedeutender Höhe schon bei Veranlagung die Bestätigung durch den Arbeitgeber verlangt wird, ob und wie viel er erstattet hat und (2) im Rahmen von Kontrollmitteilungen bei Lohnsteueraußenprüfungen und Betriebsprüfungen.
Der Arbeitnehmer, der den Vorgang ein für allemal erledigt haben will, wird sinnvollerweise die angefallenen Kosten und die erfolgten Erstattungen wahrheitsgemäß erklären. Dann hat sich die Sache.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin, herzlichen Dank für Deine Antwort und für Deine Mühe.
Mit freundlichem Gruß
die angefallenen Kosten und die erfolgten Erstattungen
bei http://www.klicktipps.de/download.php#einkommensteuer gibt es dafür eine Tabelle.
Mit freundlichem Gruß
JoKu