Reisekosten ab 2010 Übernachtungen

Eine Firma möchte seinen Mitarbeiter auf eine Dienstreise schicken, bei der er übernachten muss.

Bei der daraus folgenden Dienstreiseabrechnung ist der Frühstücksanteil speziell zu behandeln, da dieser ab 2010 mit 19% MWST ausgewiesen wird, die Übernachtung mit 7%.

Bei der Erstattung der Kosten kann lt. R8.1 (8) Nr. 2 LSTR das Frühstück mit dem Sachbezugswert von derzeit 1,57 EUR bewertet werden.

D.h. die Firma erstatt im folgenden Beispiel dem Mitarbeiter die Kosten wie folgt:

100 EUR Übernachtung
15 EUR Frühstück
24 EUR Verpflegungskosten (2 Tage Abweseneheit >24h)
-1,57 EUR Sachbezugswert Frühstück
= 137,43 EUR steuerfreie Erstattung

Fragen:

  1. Ist das aufgeführte Beispiel i.O.?
  2. Muss ein Abzug von 4,80 EUR für Frühstück evtl. noch
    berücksichtigt werden ?

Vielen Dank für Eure Antworten!
Grüße
Thomas

Hallo,

das Thema wurde vor kurzem in diesem Brett bereits umfangreich diskutiert.

Bei der daraus folgenden Dienstreiseabrechnung ist der
Frühstücksanteil speziell zu behandeln, da dieser ab 2010 mit
19% MWST ausgewiesen wird, die Übernachtung mit 7%.

Bei der Erstattung der Kosten kann lt. R8.1 (8) Nr. 2 LSTR das
Frühstück mit dem Sachbezugswert von derzeit 1,57 EUR bewertet
werden.

Diese Auffassung trifft wohl nicht zu, denn das Frühstück wird nicht auf Veranlassung des AG gewährt. Die Veranlassung setzt einen Entscheidungsspielraum des AG voraus. Und den hat er beim Frückstück im Hotel nicht.

Dem AN werden die Übernachtungskosten und der zutreffende Tagessatz (ohne Kürzung) steuerfrei erstattet. Trägt der AG die Kosten des Frühstücks, führt dies beim AN zu steuerpflichtigem Entgelt. Bezahlt der AN das Frühstück, reicht der Tagessatz in einem entsprechenden Hotel dafür gerade noch aus. Aber nicht für mehr.

Gruß
Zemionow