Hallo,
ich bin Freiberuflicher Berater und mein Kunde (Unternehmen)hat seinen Sitz im europäischen Ausland (UK).
Da im Rahmen dieser Tätigkeit auch Reisen sowohl innerhalb Deutschlands als auch nach UK stattfinden und ich diese an das Unternehmen weiterberechnen darf hier nun meine steuerrechtliche Frage:
Werden die Reisekosten zum Nettopreis für die ich sie erworben habe weiterberechnet oder inkl. Umsatzsteuer.
Meine Beratungsleistung muss ich nämlich nach den neusten Regelungen ohne Umsatzsteuer stellen, nur wie das mit der Weiterberechnung der Reisekosten geregelt ist habe ich nirgendwo gefunden.
Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Danke & Gruß
S.H.