Reisekosten an ein Unternehmen im Ausland weiterberechnen

Hallo,

ich bin Freiberuflicher Berater und mein Kunde (Unternehmen)hat seinen Sitz im europäischen Ausland (UK).
Da im Rahmen dieser Tätigkeit auch Reisen sowohl innerhalb Deutschlands als auch nach UK stattfinden und ich diese an das Unternehmen weiterberechnen darf hier nun meine steuerrechtliche Frage:
Werden die Reisekosten zum Nettopreis für die ich sie erworben habe weiterberechnet oder inkl. Umsatzsteuer.
Meine Beratungsleistung muss ich nämlich nach den neusten Regelungen ohne Umsatzsteuer stellen, nur wie das mit der Weiterberechnung der Reisekosten geregelt ist habe ich nirgendwo gefunden.
Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Danke & Gruß
S.H.

Hallo,
ich würde bei derart speziellen Fragen ausschließlich (d)einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt fragen und mich nicht auf das Halbwissen von anderen Freiberuflern verlassen…:wink:
In diesem Sinne - viel Erfolg -
Gruß
Kathrin

Guten Tag, bitte stellen Sie diese Frage einem Steuerberater - wir als Unternehmensberatung dürfen hierzu leider nicht beraten.

Freundliche Grüße
1a-Startup

Hallo SH,

im Umsatzsteuerrecht gilt der Grundsatz „Nebenleistung teilt Schicksal Hauptleistung“ (ich glaub, Abschnitt 29 Abs. 3 UStR).
Die Reisekosten sind eine Nebenleistung, die Du zur Hauptleistung mit Deinem Kunden abrechnest. Nebenleistungen werden umsatzsteuerlich genauso wie die Hauptleistung behandelt. Hier greift der Grundsatz der „einheitlichen Leistung“.

Viele Grüße, Moni

Hallo Moni,

vielen Dank für die Info und auch den Hinweiß im UStR. Werde da dann noch mal detailliert schauen, aber so wie du es geschrieben hast macht es Sinn und ist es für mich auch nachvollziehbar.

Danke & viele Grüße
SH

Hallo,

kann ich dir leider nicht helfen; frag vielleicht mal bei einem Buchhaltungsbüro unter www.bbh.de in deiner Nähe nach

Besten Gruß
Uwe