Guten Morgen,
folgendes Problem ist bei mir aufgetreten:
Ich habe einen Arbeitnehmer als Leiharbeiter, laut neuer Fassung kann ich die tatsächlichen km ansetzen plus Verpflegungsmehraufwendung. Zusätzlich ist der Arbeitnehmer mit 60 % und Merkzeichen G behindert. Wie sind die Werbungskosten dann zu ermitteln?
Hin- und Rückfahrt mal 0,60 € ?? Aber wäre dies nicht doppelt?
Für eine Hilfe wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sorry, das wäre wohl etwas für einen Steuerberater. Dies ist nicht mein Metier und soetwas haben wir selbst auch noch gehabt. Sorry.
Guten Morgen,
leider kann ich Ihnen dazu keine Antwort geben.
Ich finde es aber sehr gut,dass sie ihm eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt geben.
Liebe Grüße ayesche
Hallo Cliffhase,
davon habe ich leider keine Ahnung!
Liebe Grüße
Frank
Sorry, aber da ich aus Österreich bin kann ich dazu nichts sagen. Bei uns sind dazu die Gesetze anders…
LG
Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.
Mein Spezialgebiet sind die pädagosich-therapeutischen Aspekte von Behinderung. Was ihre Frage angeht kenne ich mich nicht wirklich aus.
Tut mir leid.
Viele Grüße,
Matthias
habe leider keine ahnung!!
Da kann ich leider nicht helfen. Beim Finanzamt nachfragen?
Gruß,
Ulrich
Kann ich nicht sagen, sorry.
Guten Abend,
tut mir leid aber ich kenne mich damit gar nicht aus.
Vielleicht kann Ihnen jemand anders hier weiter helfen.
Freundliche Grüße
Guten Tag,
leider kann ich Ihnen bei der Beantwortung dieser Frage nicht behilflich sein…
Vielleicht erhalten Sie beim Verorgungsamt(ist für Behinderte Menschen zuständig) auskunft?
Oder sind Sie Mitglied eines Verbandes? Der müsste auch über solche Dinge bescheid wissen.
MfrG.
Fallada
lieber cliffhase, leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
lieben gruß und viel erfolg bei der beantwortung durch andere,
flavia