Reisekosten bei Gerichtsterminen

Hallo zusammen,

es sei folgende fiktive Situation angenommen:

Ein Kläger strengt eine Kündigungsklage gegen den ehemaligen Arbeitgeber an. Die Klage reicht der Kläger selbst ein, Prozesskostenhilfe wurde direkt mit der Klage beantragt.

Nun hat der ehemalige Arbeitgeber seinen Geschäftshauptsitz in einer anderen Stadt - nehmen wir an, Berlin - und der Kläger wohnt in Nürnberg.

Es wird also der Gütetermin vom Arbeitsgericht in Berlin angesetzt. Über die Prozesskostenhilfe wurde noch nicht entschieden. Der Kläger muss entweder selbst erscheinen oder eine bevollmächtigte Person schicken. Nun verfügt der Kläger aber nicht über die nötigen finanziellen Mittel um die Reisekosten nach Berlin von Nürnberg aus selbst zu tragen.

Was könnte / müsste / sollte der Kläger in einem solchen Fall tun und wo ist was eventuell zu beantragen?

Danke für die Beantwortung

Gruß
Thorsten

Hallo

Er muß sich das Geld von irgendjemandem leihen. Etwas anderes wüßte ich nicht.

Gruß,
LeoLo