Hallo,
ich hab gerade nach einem tag lang kontieren irgendwo einen Blackout, vielleicht findet sich jemand der mit wieder auf die Sprünge hilft.
Reisekosten bei Rechnung, die auf den Unternehmer lautet, sind mit Vorsteuerabzug und Reisekosten bei Reisen der Arbeitnehmer ohne Vorsteuerabzug. So hab ichs jedenfalls stark in Erinnerung, aber gegebenenfalls hab ich auch hier schon keine peilung mehr.
Jedenfalls stellt sich mir die frage, was ich bei reisekosten eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Gmbh mache, wenn die rechnung auf „herrn xy, abc-gmbh“ lautet. Ich vermute, ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, weil der xy personal ist? Kann demzufolge eine GmbH überhaupt gar keine Reisekosten mit Vorsteuerabzug haben?
Und buche ich die Umsatzsteuer aud der Hotelrechnung dann gleich auf nichtabzugsfähige betriebsausgaben oder wie handhabe ich das in der praxis?
Danke und gruß!
Beate