Kann ein Beamter des mittleren Dienstes Reisekosten abrechnen, wenn er von seinem bisherigen Dienstort dauerhaft versetzt wird? Für wie viele Monate hat er Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, wenn die Versetzung nicht vorübergehender Natur ist? Bekommt der Beamte dann für immer die Reisekosten zum neuen Dienstort erstattet?
Kann er zusätzlich einen Antrag auf doppelte Haushaltsführung stellen, wenn der neue Dienstort 150 km von seinem Wohnort entfernt ist? Oder ist er verpflichtet umzuziehen? Ab wann ist er verpflichtet umzuziehen, ab wievielen km Entfernung beseteht ein Anspruch auf doppelte Haushaltsführung und was ist das genau?
Die betreffenden Regelungen finden sich in
§81 Reisekosten, §82 Umzugskosten und §83 Trennungsgeld BBG - wenn es um Bundesbeamte geht. Dann wird auf spezielle Verordnungen wie das BRKG, TGV oder BUKG hingewiesen.
Als Landesbeamter muß man sich da an die entsprechenden Landesgesetze heranpirschen.
Aber grundsätzlich treffen die Reisekosten nicht für diesen Sachverhalt zu. Dabei geht es um Dienstreisen, nicht die tägliche Anreise zur Arbeit.
Da müßte man schon einen Superdienstherren haben, der das über Jahre mitmacht…ich glaube, bei der Berlin/Bonn-Reiserei machen die so eine $%&§$%&%% Sache…
Die doppelte Haushaltsführung kommt eher aus dem Steuerrecht, also §9 Abs.1 Satz 3 Nr.5 ESTG.