Guten Tag,
hätte eine frage bezüglich einer Steuerabsetzung.
Meine Frau eröffnet demnächst ein Laden und es wird ein UG- Unternehmensgesellschaft-.
Meine Frau wird die ware aus der Türkei holen. Sie wird also hinreisen und ich möchte sie bei der ganzen sache begleiten und mit den Großhändlern dort Verhandeln zu können damit sie nicht über Tisch gezogen wird.Meine Frage wäre: Da der Laden nur über meine Frau läuft könnten wir meine Reisekosten bzw. Übernachtung und Verflegung auch von der Steuer absetzen.
Servus,
eine Möglichkeit wäre, wenn Sie einen steuerrelevanten Arbeitsvertrag mit Ihrer Frau schließen.
Dies müßten Sie aber mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie sich bereits gemeinsam veranlagen lassen.In diesem Zusammenhang prüft ein guter Steuerberater diese und andere Möglichkeiten.
MfG Hydropath
Hallo,
was ist eine „Unternehmensgesellschaft“? Diesen Begriff kenne ich nicht.
Evtl. meinen Sie ein Handelsunternehmen?
Wer hat denn das Gewerbe angemeldet? Läuft das Gewerbe nur auf ihre Frau? Sind sie bei ihr angestellt? Z.B. als 400 EUR Jobber?
Wenn Sie in die Türkei fahren, um Ware zu holen, bzw. zu verhandeln, hat die Reise nur diesen Zweck oder besuchen Sie z.B. auch noch ihre Verwandtschaft (falls sie welche dort hätten) oder machen Sie dort auch noch Urlaub?
Ansonsten gilt grundsätzlich: wenn die Kosten für die Reise betrieblich veranlasst sind (also die Kosten für Sie und Ihre Ehefrau) dann können Sie diese Kosten im Rahmen der für Reisekosten geltenden Regeln als Betriebsausgaben ansetzen.
Gruss
Barbara
das sollte von der Unternehmensform unabhängig sein.
Da Sie als „Ehemann“ mitfahren sind ihre gesamten Kosten nicht absetzbar. Achtung, sollte das Finanzamt von der Konstellation Wind bekommen, dass Sie als Ehemann mitfahren, könnte evtl. auch ein Teil der Kosten Ihrer Frau nicht angesetzt werden. Maßgeblich ist, was in direkter Verbindung zum Erwerb der Ware steht.
DIe Konstellation, dass Sie als „Angestellter“ in der UG mitfahren könnte das ganze aber heilen, dennoch bitte über einen Steuerberater abklären, denn ich bin selbst „Interessierter“. Sofern Sie in der Türkei nicht in einem Palast nächtigen und die Kosten überschaubar sind, solltes das sicherlich möglich sein. Evtl. bekommen Sie eine „blanko“ Fassung der Rechnung. Darauf achten, dass über das Firmenkonto gebucht wird und nach möglichkeit keine namentlichen Belege auftauchen.
Hallo Aga,
m.E. können Sie dies tun. Sie sollten bei der Darstellung aber etwas aufpassen und den Zusammenhang (gerade weil die Türkei auch Urlaubsland ist!) geschickt darstellen. Auf der ganz sicheren Seite drüften Sie sein, wenn Sie Ihrer Frau irgendwie Kosten (von privat) in Rechnung stellen oder sich hierfür anstellen lassen (geringfügige Beschäftigung = mtl. €400 dürfte genügen.
Viele Erfolg dabei!
Roger
Hallo, tut mir leid, aber als Steuerfachwirtin bin ich nicht befugt, steuerliche Fragen zu beantworten. Allein auf (lohn-)buchhalterischem Sektor dürfte ich tätig werden. Solche Auskünfte sind allein den Steuerberatern vorbehalten. Aus diesem Grund gedenke ich, mich auch wieder von diesem Forum zurückzuziehen.
Freundliche Grüße von Struppi1910
Hallo,
Ihre Frau will also eine eine Mini-GmbH gründen.
Diese wäre eine jur.Person des Privatrechts und
körperschaftsteuerpflichtig.
Die GmbH kann Ihnen die Aufwendungen ersetzen, die Sie für die GmbH verauslagt haben.
Auch wenn Sie nicht Gesellschafter der GmbH werden, gehören Sie doch zu den „nahestehenden Personen“ zu Ihrer Ehefrau als Gesellschafter Geschäftsführer.
Es dürfen also keine Vorteile von der GmbH an Sier gewährt werden, die den Fremdvergleich nicht standhalten. (Differenz dazu als Einkommen der GmbH)
Die GmbH kann nur deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer
gemäss § 15 UStG absetzen.
Weitere Voraussertzung: Rechnung iS. § 14 UStG
Erleichterungen nach § 31 ff. UStDV.
Auf alle Einzelheiten einzugehen, würde den Rahmen hier wohl überschreiten.
Bei einer speziellen Frage, kann ich gerne noch behilflich sein.
mfG.
Karl
Warum Sie nicht als Mitinhaber oder Geschäftsführer eingesetzt werden,ist mir nicht bekannt. Mißbrauch muß vorgebeugt werden. Wer nicht im Geschäft integriert ist,
dessen Unkosten können auch nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.