Reisekosten Erstattung

Angeklagter muß zum Gerichtstermin- vom Wohnort aus ca.600km(nur hin).Ist Hartz4 Empfänger und kann sich die Anreise-Bus Zug hin und zurück nicht leisten.
Was kann er tun?
Danke

Hallo,

er muss da hin und kann eigentlich nur auf die Reise sparen.
Nur Zeugen werden die Reisekosten erstattet!
Wenn er fern bleibt wird er erstmals kostenlos Zwangsvorgeführt. Er muss aber dann für die Unkosten des geplatzten ersten Gerichtstermins aufkommen.
Ersatzweise kann er es evtl. zusammen mit der Strafe absitzen falls er verurteilt wird.

Gruß
nicki

unsinn! (owt)

http://www.kanzlei-hoenig.de/home/mandanten-informat…

Und ich dachte immer Prozesse werden am zuständigen Gericht des Wohnortes des Angeklagten geführt. Eine solche Anreise halte ich daher für etwas eigenartig.

Ich halte es aber schon für sinnvoll, sich am Tatort zu orientieren, da häufig Ortskenntnisse erforderlich sind und man auch meistens mehr Zeugen als Angeklagte hat - die dann auch meistens dort wohnen.

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