Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer nimmt zum 01.06.2014 eine neue Beschäftigung auf und soll nach Einarbeitung an einem Standort - nennen wir ihn Duisburg - tätig werden.
Während der Einarbeitung ist er an einem anderen Standort - nennen wir ihn Köln - eingesetzt.
Bei der Steuererklärung gibt dieser AN für den Zeitraum der Einarbeitung also keine Entfernungspauschale iHv. 0,30 € einfache Strecke sondern 0,30€ für jeden gefahrenen km und für die ersten drei Monate auch den Verpflegungsmehraufwand iHv. 12,-€ täglich an, da er weit länger als 8 Stunden unterwegs war.
Das erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht, als der AN eine Bescheinigung seines Arbeitgebers nachreicht, aus der hervorgeht, dass seit Beginn der Beschäftigung eine vollzeitstelle am Standort Duisburg vereinbart ist.
Erste Frage: Hätte das nicht reichen müssen, zumal ich es so verstehe, dass diese Anweisung sogar mündlich erfolgen könnte?
Das Finanzamt verlangt den Arbeitsvertrag.
Den reicht der AN nun nach
[Zitat]
Der AN wird zum 01.06.2014 als Vollzeitbeschäftigter im Bereich … an unserem Betriebssitz in Duisburg eingesetzt.
Während der Einarbeitungsphase ist er am Betriebssitz in Köln tätig.
[/Zitüt].
Zweite Frage: Muss das Finanzamt die erste Tätigkeitsstätte Duisburg damit anerkennen?
Viele Grüße
Guido