Hallo,
Wenn auf der Hotelrechnung nur „Übernachtung“, also nicht „Übernachtung mit Frühstück“, muss ich dann nicht die 4,80 € für das Frühstück abziehen??
Die Übernachtung war in Deutschland.
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Hallo,
Wenn auf der Hotelrechnung nur „Übernachtung“, also nicht „Übernachtung mit Frühstück“, muss ich dann nicht die 4,80 € für das Frühstück abziehen??
Die Übernachtung war in Deutschland.
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Servus,
das kommt drauf an, ob der bezahlte Preis sich auf eine Übernachtung mit oder ohne Frühstück bezieht.
Schöne Grüße
MM
Auf der Rechnung steht nur Übernachtung, nichts von Frühstück.
Servus,
und was hat der Reisende im Hotel unabhängig davon, was auf dem Zettel steht, morgens bekommen? Ein Frühstück oder kein Frühstück?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Wenn auf der Hotelrechnung nur „Übernachtung“, also nicht
„Übernachtung mit Frühstück“,
Übernachtung 7%
Frühstück 19%
Unter der Annahme, dass das Hotel keine Steuerhinterziehung betreibt, gab es offenbar nur eine Übernachtung. Also ist auch keine Frühstückspauschale abzuziehen.
MfG Frank
Servus,
Steuerhinterziehung wäre, wenn die USt nicht zutreffend erklärt und abgeführt würde (bzw. im Fall Hotelgewerbe und Gastronomie: Wenn die erklärten und abgeführten Beträge weniger als die Hälfte der tatsächlich fälligen ausmachten).
Die schlampige Ausstellung einer Rechnung oder Quittung hat genau nix mit der Frage zu tun, ob die Einnahmen durch das Hotel zutreffend verbucht und versteuert werden.
Wenn ein Frühstück serviert wurde, muss die MAV-Pauschale um den auf den auf das Frühstück entfallenden Teil gekürzt werden - ganz egal, was der Hotelmensch auf seine Quittung schreibt.
Schöne Grüße
MM