Reisekosten für neue internat. Kunden übernehmen?

Hallo zusammen,

ist es möglich, dass man Reisekosten für neue, vorzugsweise internationale Kunden aus dem EU-Raum zum Anfang einer Geschäftsbeziehung übernimmt (evtl. anteilig) und diese als Betriebsausgaben verbucht?

Die Kunden sind Endkunden/Privatpersonen.

Hintergrund ist einfach, ob es nicht sinnvoller wäre, dass man diese zu sich anreisen läst, anstatt selber auf Reisen zu gehen.

Man könnte bspw. den Flugschein kaufen und auf den Kunden ausstellen lassen (hin und zurück am selben Tag).

Die Ausgaben fallen ja sowieso an, nur hat man nicht den Stress mit den Reisen und kann die Zeit besser nutzen.

Besten Dank im voraus.

Bei den gefundenen Fragen zu Reiskosten geht es um Bewerbungskosten, Mitarbeiterreisen oder eigene Reisen zu Kunden.

ist es möglich, dass man Reisekosten für neue, vorzugsweise
internationale Kunden aus dem EU-Raum zum Anfang einer
Geschäftsbeziehung übernimmt (evtl. anteilig) und diese als
Betriebsausgaben verbucht?

Reisekosten kann man immer übernehmen, man kann diese auch als Betriebsausgaben verbuchen, ob sie allerdings abzugsfähig sind ist eine andere Frage.

Hallo,
ja genau, denn wenn man sie nicht abziehen kann, braucht man sie auch nicht als Ausgaben verbuchen, das ist das Problem.

Es geht ja schließlich vom Gewinn ab.

Das FA könnte auch sagen, z. B. wenn nur 5 von 10 Kunden einen Auftrag erteilen, sind 5 nicht abzugsfähig.
Bei den anderen heißt es dann: „außer Spesen, nichts gewesen“ (was ich mir aber nicht so richtig vorstellen kann).

Andererseits könnte man die Sache auch als Maßnahme zur Neukundengewinnung ansehen. Es gibt ja auch viele vergebliche Besuche bei Kunden, die zu keinem Auftrag führen.

Ich seh’ schon, nicht ganz einfach :wink:

ja genau, denn wenn man sie nicht abziehen kann, braucht man
sie auch nicht als Ausgaben verbuchen, das ist das Problem.

Brauchen ist hier das falsche Wort. Wenn eine Buchführungspflicht nach HGB besteht, dann sind die Reisekosten Betriebsausgaben (Handelsbilanz). Ob diese steuerlich abzugsfähig sind, ist nach dem Steuerrecht zu beurteilen.

Das FA könnte auch sagen, z. B. wenn nur 5 von 10 Kunden einen
Auftrag erteilen, sind 5 nicht abzugsfähig.

Es kommt nicht darauf an, ob ein Kunde einen Auftrag erteilt. Maßgeblich ist die betriebliche Veranlassung.

§ 4 (5) EStG zählt Betriebsausgaben auf, die nicht abzugsfähig sind. „Normale“ Reisekosten (Flug, Taxi, Bahn etc.) sind abzugsfähig, wenn eine betriebliche Veranlassung vorliegt. Und bei Kundenwerbung sollte das gegeben sein.

Es stellt sich nur die Frage, ob derjenige, der die Kosten übernimmt, auch einen Vorsteuerabzug für eventuell enthaltene Umsatzsteuer hat. Da die Leistung nicht für ihn erbracht wurde sondern für den Reisenden, denke ich eher nicht.