Hallo,
Arbeitnehmer A wird von Firma X zum 31.05.2008 gekündigt. Es folgt eine Wiedereinstellungsklage und eine gütliche Einigung mit Abfindungszahlung.
Arbeitnehmer A hat noch offene Reisekosten der Firma X gegenüber. Dafür ist er in Vorleistung gegangen.
Eine Reisekostenabrechnung stellt er im Oktober 2008.
Firma X will nicht zahlen und beruft sich auf §17 des Arbeitsvertrages (Ausschlussfrist):
Vergütungs- und Schadensersatzansprüche, die aus dem Arbeitsverhältnis herrühren oder mit ihm in Zusammenhang stehen, verfallen nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung, wenn sie nicht innerhalb der Frist schriftlich gegenüber dem anderen Teil geltend gemacht werden.
Die Reisekosten sind Anfang des Jahres 2008 angefallen.
Hat Arbeitnehmer A hier jetzt schlicht und erfreifend Pech?
Danke & Gruß
olli
Hi!
Eine Reisekostenabrechnung stellt er im Oktober 2008.
Die Reisekosten sind Anfang des Jahres 2008 angefallen.
Hat Arbeitnehmer A hier jetzt schlicht und erfreifend Pech?
Unter diesen Voraussetzungen: Ja.
VG
Guido
Hallo,
Eine Reisekostenabrechnung stellt er im Oktober 2008.
Die Reisekosten sind Anfang des Jahres 2008 angefallen.
Hat Arbeitnehmer A hier jetzt schlicht und erfreifend Pech?
Unter diesen Voraussetzungen: Ja.
Gibt’s die Möglichkeit die beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend zu machen?
Besonders ärglerich dabei ist, dass durch einen Diebstahl originale Tankbelege abhanden gekommen sind und diese durch Eigenbelege ersetzt wurden.
Dank & Gruß, olli
Hi!
Gibt’s die Möglichkeit die beim Lohnsteuerjahresausgleich
geltend zu machen?
Keine Ahnung - da wäre das Steuerbrett vielleicht der bessere Anlaufpunkt…
VG
guido
Hallo,
danke. Aber nochmal zum Thema zurück.
Arbeitnehmer A hatte auf Wiedereinstellung geklagt. Verlängert sich da nicht vielleicht die Frist? Wobei sich aber am Kündigungszeitpunkt nichts verändert hat.
Gruß, olli
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Hi!
Arbeitnehmer A hatte auf Wiedereinstellung geklagt. Verlängert
sich da nicht vielleicht die Frist?
Waren diese Reisekosten Teil der Verhandlung?
Wenn nein - Pech gehabt.
Wenn ja - es wurde sich doch gütig geeinigt (also auch Prch gehabt)
VG
Guido