Reisekosten in Rechnung stellen

Hallo zusammen,

welche Reisekosten und wie darf ein in Deutschland ansässige Unternehmer in die Rechnung an Auftraggeber im Ausland stellen:

  1. Flugticketkosten brutto da keine Ausgewiesene MwSt.?
  2. Hotelkosten brutto (inkl. ausländische MwSt.)?
    Wie sieht es dann mit der Verpflegungspauschalen aus?

Zusätzliche Konditionen:

  1. Es gelte eine Vereinbarung dass der Auftraggeber alle Reisekosten komplett erstattet.
  2. Für die umsatzsteuerliche Behandlung wird die Reverse-charge-Regelung angewendet.

Danke vielmals!

um die Rechnung ohne MWST stellen zu können, bräuchten wir lt. Auskunft unseres Steuerberaters, noch folgende Angaben, s. Text unten:
In der Regel wird eine Bestätigung des ausländischen Finanzamtes erforderlich sein. Eine Ausnahme bildet die Schweiz, da es hier mittlerweile ein eigenes sog. UID-Register gibt. Hat der Leistungsempfänger eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer mit der UID-Ergänzung „MWST“ und ist im UID-Register unter Mehrwertsteuerdaten der Status MWST Register: „aktiv“ eingetragen, so stellt ein entsprechender Ausdruck aus dem UID-Register einen tauglichen Unternehmernachweis dar.
Rechnungen, wie Flugtickets ohne ausgewiesene MWST müssen ganz bezahlt werden

für die Verpflegung gibt es Auslandstagegeld

Im Thema Umsatzsteuer bin ich nicht fit genug
mfg
Ben