Hallo zusammen,
welche Reisekosten und wie darf ein in Deutschland ansässige Unternehmer in die Rechnung an Auftraggeber im Ausland stellen:
- Flugticketkosten brutto da keine Ausgewiesene MwSt.?
- Hotelkosten brutto (inkl. ausländische MwSt.)?
Wie sieht es dann mit der Verpflegungspauschalen aus?
Zusätzliche Konditionen:
- Es gelte eine Vereinbarung dass der Auftraggeber alle Reisekosten komplett erstattet.
- Für die umsatzsteuerliche Behandlung wird die Reverse-charge-Regelung angewendet.
Danke vielmals!