Reisekosten plus mwst?

Habe eine Reise für eine Firma nach Berlin unternommen, habe damit kein Geld verdient, weder für sie noch für mich.
Möchte denen jetzt die Reisekosten in Rechnung stellen. Nehme ich da die Originalbelege mit den Bruttobeträgen und rechne da noch einmal die Mwst. drauf?

Hallo Henriette,
leider haben Sie nicht geschrieben, ob Sie angestellt oder freiberuflich (selbständig) sind.
Als Angestellte tragen Sie die Bruttobeträge, also Hotel incl. MwSt in die Reisekostenabrechnung ein, diesen Betrag haben Sie ja auch bezahlt. Der Arbeitgeber kann sich diesen dann als Vorsteuer „wiederholen“. Sind Sie freiberuflich, kommt es darauf an, ob Sie eine Umsatzsteuererklärung machen oder nicht. Machen Sie keine wie z. B. ein Kleinunternehmer, rechnen Sie wie vorgenannt ab,als normaler Unternehmer mit zusätzlicher Umsatzsteuer, die Sie ja auch abführen müssen.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Sonst melden Sie sich nochmals
Tina

Hallo Tina,

vielen Dank für die Hilfe, ich bin freiberuflich, allerdings umsatzsteuerpflichtig, dann nehme ich also die Bruttobelege und rechne auf die Summe der Belege noch einmal Umsatzsteuer drauf, die ich dann wiederum abführe. Habe ich das so richtig verstanden?

Vielen Dank für die prompte Antwort
Henriette

korrekt
Tina

Guten Tag henriette66,

Sie stellen die tatsächlich entstandenen und notwendigen Reisekosten in Rechnung, also die Bruttopreise, so wie sie auf der Rechnung standen, ohne die Umsatzsteuer ein zweites Mal zu addieren.

Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling

Vielen Dank für die Antworten, aber die stimmen ja nun nicht so richtig überein.
Wer von Euch hat nun Recht?

Schöne Grüße
Henriette

Guten Tag henriette66,

ich sehe online nur eine Antwort, nämlich diejenige, die ich gegeben hatte. Welche zweite Antwort meinen Sie?

Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling

Guten Tag Herr Fröhlich,

ich hatte auch die folgende Antwort bekommen und bin nicht sicher, welche richtig ist.
Mein Problem ist, dass ich es bislang so gemacht habe wie Sie schreiben, ein neuer Kunden jetzt aber eine Rechnung erbittet mit den Bruttobelegen plus noch einmal drauf geschlagener Mwst.

Sehen Sie mal, was mir Tina geschrieben hat:

Hallo Henriette,
leider haben Sie nicht geschrieben, ob Sie angestellt oder freiberuflich (selbständig) sind.
Als Angestellte tragen Sie die Bruttobeträge, also Hotel incl. MwSt in die Reisekostenabrechnung ein, diesen Betrag haben Sie ja auch bezahlt. Der Arbeitgeber kann sich diesen dann als Vorsteuer „wiederholen“. Sind Sie freiberuflich, kommt es darauf an, ob Sie eine Umsatzsteuererklärung machen oder nicht. Machen Sie keine wie z. B. ein Kleinunternehmer, rechnen Sie wie vorgenannt ab,als normaler Unternehmer mit zusätzlicher Umsatzsteuer, die Sie ja auch abführen müssen.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Sonst melden Sie sich nochmals

Schöne Grüße und vielen Dank im Voraus
Henriette