Hallo zusammen!
Ein Rechtsanwalt fährt im Auftrag des Mandanten zu einem Termin an einem Amtsgericht, weit, weit erntfertn in einer anderen Gegend…welche Reisekosten kann der RA mit dem Mandanten abrechnen, wenn er mit dem Pkw zu einem Termin anreist, hin- und Rückreise 150 Kilometer?
Ändert sich was, wenn ein Unterbevollmächtigter den Termin wahrnimmt?
Gruß,
Florian.
Huhu!
Ein Rechtsanwalt fährt im Auftrag des Mandanten zu einem
Termin an einem Amtsgericht, weit, weit erntfertn in einer
anderen Gegend…welche Reisekosten kann der RA mit dem
Mandanten abrechnen, wenn er mit dem Pkw zu einem Termin
anreist, hin- und Rückreise 150 Kilometer?
Das steht aber schon im RVG drin…
45,00 - Nr. 7003 VV RVG (150*0,30)
35,00 - Nr. 7005 VV RVG (4-8h dürften normal sein)
13,30 - Nr. 7008 VV RVG (19% Umsatzsteuer)
83,30
Ändert sich was, wenn ein Unterbevollmächtigter den Termin
wahrnimmt?
Der Unterbevollmächtigte ist teurer, wenn der Gegenstandswert über EUR 300,- liegt. Er bekommt eine 0,65 Geschäfts- sowie die 1,2 Terminsgebühr, nebst Auslagen und Umsatzsteuer.
Gruß,
Florian.