wenn man bei einer Dienstreise durch Arbeitgeber im Hotel einen Frühstück bekommt, werden 10 % der Spesen abgezogen, wird
noch Mittagessen angeboten, werden 40 % der Spesenkosten abgezogen.
Kann man diese abgezoge Spesen in Steuererklärung geltend machen?
ausrechenen, welche Spesen tatsächlich gezahlt wurden, dagegenrechnen, was nach den Lohnsteuerrichtlinien möglich wäre. Der Unterschiedsbetrag kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.
wenn gleichzeitig die regulären Tagessätze bezahlt werden, bleibt überhaupt kein Aufwand am Mitarbeiter hängen: Es geht ja bloß darum, die Hotelmahlzeiten nicht doppelt zu erstatten (ein Mal mit dem Tagessatz, ein Mal mit der Hotelrechnung).
Es bleibt keine Differenz, die man irgendwo nochmal extra geltend machen könnte, da die Reisekosten bereits steuerfrei im Rahmen der dabei zulässigen Höchstbeträge erstattet worden sind.