Reisekosten Stollfuß Stotax Hilfe wo was eingetragen wird

Hallo,

bei Übernachtungen, z. B. auf der Hotelrechnung steht Übernachtung 115,00 € (dort sieht man  anhand der ausgewiesenen Steuern von 1x 19 % und 1x 7 %, daß das Frühstück im Preis mit drin ist) gibt man den kompletten Bruttobetrag unter „Übernachtung - Einzelnachweis“ ein? Beim Ausdruck der Abrechnung ist ausgewiesen, dass automatisch von den 115,00 ein Steuersatz von 7 % angeben ist. Aber was ist mit dem Frühstück? Da müsste doch nun auch was von 19 % stehen?! Oder muss das Frühstück vom kompletten Bruttobetrag abgezogen werden, also 115,00 minus Frühstücksbetrag) und diese Summe unter „Verpflegung - zusätzl.Verpflegungskosten“ eintragen werden? Dann sieht man aber auf dem Ausdruck, dass da der Steuersatz mit 0 % ausgeworfen wird.

Gibt man das Frühstück unter „zusätzliche Verpflegungskosten“ an, ist auf dem Ausdruck angeben, dass dieser Betrag lohn-/einkommensteuerpflichtig ist. Ist das richtig? Muss der Betrag nun auch nochmal in der Gehaltsabrechnung auftauchen und versteuert werden??

Dann noch die Frage: sind die Verpflegungskostenpauschalen steuerfrei? Denn auch hier steht auf dem Ausdruck 0 %. Wie ist es mit Trinkgeld, auch 0 %?

Und, wo ist der Unterschied bei der Auswahl in den Reisenebenkosten „Bewirtung Vollansatz“ und „Bewirtung Teilansatz“?

Es wäre total, wenn jemand hierbei helfen könnte.

Gruß
Pen

Servus,

Oder muss das Frühstück vom kompletten Bruttobetrag
abgezogen werden, also 115,00 minus Frühstücksbetrag)

ja, und dabei bleibt es. Das Frühstück ist ja in der Pauschale für Mehraufwand für Verpflegung auch mit abgedeckt, dafür gibt es nix mehr extra obendrauf.

Dann sieht man aber auf dem Ausdruck, dass da der Steuersatz mit 0 % ausgeworfen wird.

Das ist korrekt. Für Verpflegungspauschalen gibt es keinen Vorsteuerabzug.

Gibt man das Frühstück unter „zusätzliche Verpflegungskosten“
an, ist auf dem Ausdruck angeben, dass dieser Betrag
lohn-/einkommensteuerpflichtig ist.

Korrekt, weil ja alles, was steuerfrei erstattet werden kann, schon erstattet ist.

Ist das richtig? Muss der Betrag nun auch nochmal in der Gehaltsabrechnung auftauchen und versteuert werden??

Entweder dieses, oder man vereinbart eine Erstattung nur in Höhe der steuerfrei erstattbaren Tagespauschalen und nichts extra noch obendrauf. Das ist für die meisten Länder bereits mehr, als man dort üblicherweise ausgibt (unter Berücksichtigung dessen, was man zu Hause weniger braucht, wenn man unterwegs ist).

Dann noch die Frage: sind die Verpflegungskostenpauschalen:steuerfrei? Denn auch hier steht auf dem Ausdruck 0 %. Wie ist es mit Trinkgeld, auch 0 %?

Vorsteuerabzug gibt es nur, wo es einen Beleg gibt, auf dem die USt, der USt-Satz oder die Entfernungskilometer ausgewiesen sind. Wenn nichts von den dreien ausgewiesen ist, braucht man nicht weiter zu prüfen: kein Vorsteuerabzug.

Und, wo ist der Unterschied bei der Auswahl in den Reisenebenkosten „Bewirtung Vollansatz“ und „Bewirtung Teilansatz“?

Vollansatz >> Voll abzugsfähige Bewirtungskosten; vergiss das am besten gleich wieder, das sind Spezialfälle, das verwirrt nur.

Teilansatz >> Beschränkt abzugsfähige Bewirtungskosten, Normalfall.

Achte auf die Belege! Die Angaben zur Bewirtung sollten von vornherein vollständig sein, es ist ein übles Geschäft, wenn man die bei Betriebsprüfung nachträglich für Dutzende von Belegen zusammenfummeln muss.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Oder muss das Frühstück vom kompletten Bruttobetrag
abgezogen werden, also 115,00 minus Frühstücksbetrag)

ja, und dabei bleibt es. Das Frühstück ist ja in der Pauschale
für Mehraufwand für Verpflegung auch mit abgedeckt, dafür gibt
es nix mehr extra obendrauf.

Das verstehe ich noch nicht so ganz. Weil die Dame die vor mir die Abrechnungen über viele Jahre gemacht hat, den ganzen Betrag der Hotelrechnung angegeben hat, plus z. B. 12 Euro (man muss sich ja auch noch mittags und abends verpflegen), minus eine Pauschale von 4,80 Euro für das Frühstück, welches in der Hotelabrechnung enthalten ist. Hat das Frühstück im Hotel z. B. 10 Euro gekostet, wurden auch nur 4,80 Euro abgezogen (für Reisen innerhalb Deutschlands zumindest).

Dann sieht man aber auf dem Ausdruck, dass da der Steuersatz mit 0 % ausgeworfen wird.

Das ist korrekt. Für Verpflegungspauschalen gibt es keinen
Vorsteuerabzug.

Gibt man das Frühstück unter „zusätzliche Verpflegungskosten“
an, ist auf dem Ausdruck angeben, dass dieser Betrag
lohn-/einkommensteuerpflichtig ist.

Korrekt, weil ja alles, was steuerfrei erstattet werden kann,
schon erstattet ist.

Ist das richtig? Muss der Betrag nun auch nochmal in der Gehaltsabrechnung auftauchen und versteuert werden??

Entweder dieses, oder man vereinbart eine Erstattung nur in
Höhe der steuerfrei erstattbaren Tagespauschalen und nichts
extra noch obendrauf. Das ist für die meisten Länder bereits
mehr, als man dort üblicherweise ausgibt (unter
Berücksichtigung dessen, was man zu Hause weniger braucht,
wenn man unterwegs ist).

Dann noch die Frage: sind die Verpflegungskostenpauschalen:steuerfrei? Denn auch hier steht auf dem Ausdruck 0 %. Wie ist es mit Trinkgeld, auch 0 %?

Vorsteuerabzug gibt es nur, wo es einen Beleg gibt, auf dem
die USt, der USt-Satz oder die Entfernungskilometer
ausgewiesen sind. Wenn nichts von den dreien ausgewiesen ist,
braucht man nicht weiter zu prüfen: kein Vorsteuerabzug.

Und, wo ist der Unterschied bei der Auswahl in den Reisenebenkosten „Bewirtung Vollansatz“ und „Bewirtung Teilansatz“?

Vollansatz >> Voll abzugsfähige Bewirtungskosten; vergiss das
am besten gleich wieder, das sind Spezialfälle, das verwirrt
nur.

Teilansatz >> Beschränkt abzugsfähige Bewirtungskosten,
Normalfall.

Achte auf die Belege! Die Angaben zur Bewirtung sollten von
vornherein vollständig sein, es ist ein übles Geschäft, wenn
man die bei Betriebsprüfung nachträglich für Dutzende von
Belegen zusammenfummeln muss.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ja, die Kürzung der Verpflegungspauschale um 20 Prozent des Satzes für 24 Stunden für ein Frühstück ist ebenfalls möglich.

Vorsteuerabzug für Verpflegung auf Dienstreisen aber nur dann, wenn der Unternehmer Leistungsempfänger ist und nicht der Arbeitnehmer, dem die von ihm selber beauftragten und empfangenen Leistungen später erstattet werden. Geht also nur, wenn es eine Stelle im Unternehmen gibt, die Übernachtungen bei Dienstreisen von Arbeitnehmern bucht. Dann läuft das aber eh anders in die FiBu rein, nämlich als reguläre Eingangsrechnung.

Hinweis: Sorge dafür, dass Du das Thema Reisekosten nicht bloß „on the Job“ kennenlernst, lass Dir dafür eine Schulung z.B. bei der IHK geben - Du bist sonst spätestens mit der nächsten Änderung des rechtlichen Rahmens (oder bereits mit der zum 01.01.2014, die auch ziemliche Einschnitte brachte) verloren: Es kommt nicht gut, wenn man von Kollegen aus dem Außendienst mit irgendwelchen Legenden beharkt wird, die sie irgendwo an der Hotelbar aufgeschnappt haben, und dann selber unsicher ist. - Gleiches gilt für „Stotax“: Besorge Dir eine ordentliche Grundlagenschulung, sonst kommst Du bereits bei den „Neuerungen zum Jahreswechsel“, die Du hoffentlich ohnehin besuchen wirst, ins Schwimmen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

jetzt kann ich demnächst zu einer Grundlagenschulung, die ist aber erst im nächsten Jahr.

Bis dahin versuche ich mich so durchzuwurschteln, muss dann ggf. in nächsten Jahr einiges bereinigen.

Aber ein letzte, hoffentlich letzte Frage vorerst, habe ich noch.
Wenn ich den vollen Betrag, also Übernachtung + Frühstück" unter Übernachtungen eintrage, erscheint dafür 7 %. Aber das ist doch nicht richtig, wenn im Frühst. 19 % sind?!
Oder kann das so stehen bleiben, weil ich die Verpfl.pauschale um 20 % kürze?
Viele Grüße
Pen

Hallo,

jetzt kann ich demnächst zu einer Grundlagenschulung, die ist aber erst im nächsten Jahr.

Bis dahin versuche ich mich so durchzuwurschteln, muss dann ggf. in nächsten Jahr einiges bereinigen.

Aber ein letzte, hoffentlich letzte Frage vorerst, habe ich noch.
Wenn ich den vollen Betrag, also Übernachtung + Frühstück" unter Übernachtungen eintrage, erscheint dafür 7 %. Aber das ist doch nicht richtig, wenn im Frühst. 19 % sind?!
Oder kann das so stehen bleiben, weil ich die Verpfl.pauschale um 20 % kürze?

Viele Grüße
Pen