Hallo,
bei Übernachtungen, z. B. auf der Hotelrechnung steht Übernachtung 115,00 € (dort sieht man anhand der ausgewiesenen Steuern von 1x 19 % und 1x 7 %, daß das Frühstück im Preis mit drin ist) gibt man den kompletten Bruttobetrag unter „Übernachtung - Einzelnachweis“ ein? Beim Ausdruck der Abrechnung ist ausgewiesen, dass automatisch von den 115,00 ein Steuersatz von 7 % angeben ist. Aber was ist mit dem Frühstück? Da müsste doch nun auch was von 19 % stehen?! Oder muss das Frühstück vom kompletten Bruttobetrag abgezogen werden, also 115,00 minus Frühstücksbetrag) und diese Summe unter „Verpflegung - zusätzl.Verpflegungskosten“ eintragen werden? Dann sieht man aber auf dem Ausdruck, dass da der Steuersatz mit 0 % ausgeworfen wird.
Gibt man das Frühstück unter „zusätzliche Verpflegungskosten“ an, ist auf dem Ausdruck angeben, dass dieser Betrag lohn-/einkommensteuerpflichtig ist. Ist das richtig? Muss der Betrag nun auch nochmal in der Gehaltsabrechnung auftauchen und versteuert werden??
Dann noch die Frage: sind die Verpflegungskostenpauschalen steuerfrei? Denn auch hier steht auf dem Ausdruck 0 %. Wie ist es mit Trinkgeld, auch 0 %?
Und, wo ist der Unterschied bei der Auswahl in den Reisenebenkosten „Bewirtung Vollansatz“ und „Bewirtung Teilansatz“?
Es wäre total, wenn jemand hierbei helfen könnte.
Gruß
Pen