Hallo Zusammen.
ein Selbständiger hat in Holland bei seinem Schwager (der auch eine Firma hat) gearbeitet und übernachtet. Nun hat der Unternehmer aber keine Hotelrechnungen. Bei den Belegen ist ja zwischen Arbeitnehmer und Selbständiger zu unterscheiden. Bei Verlust gilt - meine ich - bei Angestellten eine Pauschale von EUR 20,00. Erhält der Selbständige im Ausland eine Übernachtungspauschale? Oder nur mit Beleg.
Danke für die Infos.
Gruß Sigi