Musterfall: Ein Bewerber wird von einem Arbeitgeber zu einem Vorstellungstermin eingeladen. Es kommt jedoch kein Arbeitsvertrag zustande und der Bewerber schickt dem Arbeitgeber eine Reisekostenabrechnung zu. Der Arbeitgeber schickt eine Gegenrechnung für die zeitliche Beanspruchung des Mitarbeiters, obwohl hier kein Auftrag vorliegt. Ist diese Gegenrechnung berechtigt? Was würde ein Arbeitsgericht zu dieser Gegenrechnung sagen?
Hallo Igelchen,
nur damit ich das richtig verstehe: Der potentielle Arbeitgeber schickt dem potentiellen, später abgelehnten Bewerber eine Rechnung für die Arbeitszeit des Mitarbeiters, der das Vorstellungsgespräch geführt hat zu?
fragende Grüße,
Ralph
Ja, der Arbeitgeber meint in diesem Musterfall, damit würde sich die Reisekostenrechnung neutralisieren. Es sind unterschiedliche Beträge. Das soll ein billiger Racheakt sein, weil der Arbeitgeber die Reisekosten nicht bezahlen will.
Hallo,
Musterfall: Ein Bewerber wird von einem Arbeitgeber zu einem
Vorstellungstermin eingeladen. Es kommt jedoch kein
Arbeitsvertrag zustande und der Bewerber schickt dem
Arbeitgeber eine Reisekostenabrechnung zu.
Rechtlicher Anspruch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html
sofern der AG nicht im Voraus eine Erstattung der Kosten abgelehnt hat.
Der Arbeitgeber
schickt eine Gegenrechnung für die zeitliche Beanspruchung des
Mitarbeiters, obwohl hier kein Auftrag vorliegt. Ist diese
Gegenrechnung berechtigt?
Lustig, nein.
Gruß
Der Franke
Wow, da ist man sprachlos. Also, wenn der AG nicht von vorherein die Übernahme der Reisekosten abgelehnt hat, muss er sie bezahlen. Eine Gegenrechnung für den Zeitaufwand ist natürlich nicht möglich. So wie er drauf ist, wird er freiwillig allerdings kaum bezahlen.
Ralph