Hallo Zusammen!
Folgender Fall:
Herr X tritt eine neue Arbeitsstelle an und wird vom Arbeitgeber gebeten, die ersten zwei Monate in einem Tochterunternehmen welches in einer 400 Kilometer entfernten Stadt liegt die Einarbeitung zu absolvieren. Danach ist die Arbeitsstelle im Wohnort von Herrn X.
Für Herrn X wird ein Appartementzimmer für die zwei Monate gebucht und vom Arbeitgeber bezahlt. (Selbstverpflegung)
Herr X hat Frau und Kinder und fährt jedes Wochenende Heim.
Nun die Frage:
Welche Kosten „müssen“ vom Arbeitgeber übernommen werden?
Welche Kosten kann Herr X in seiner Einkommenssteuer geltend machen?
Ist es ein zweiter Wohnsitz gem. ESTG?
Verpflegung und Kilometer können wie abgerechnet werden?
Gilt hier der Regelsatz wie bei Reisekostenabrechnungen?
Vielen Dank im Voraus!!
Gruß
doppelter Haushalt
Hi,
Welche Kosten „müssen“ vom Arbeitgeber übernommen werden?
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage. Was steht dazu im Arbeitsvertrag? Bitte insoweit im passenden Brett fragen.
Welche Kosten kann Herr X in seiner Einkommenssteuer geltend
machen?
Kosten des doppelten Haushalts soweit nicht vom Arbeitgeber übernommen oder ersetzt.
Ist es ein zweiter Wohnsitz gem. ESTG?
ja
Verpflegung und Kilometer können wie abgerechnet werden?
Gilt hier der Regelsatz wie bei Reisekostenabrechnungen?
ja
Schöne Grüße
C.
Hi,
Welche Kosten „müssen“ vom Arbeitgeber übernommen werden?
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage. Was steht dazu im
Arbeitsvertrag? Bitte insoweit im passenden Brett fragen.
Im Arbeitsvertrag steht dazu garnichts.
Welche Kosten kann Herr X in seiner Einkommenssteuer geltend
machen?
Kosten des doppelten Haushalts soweit nicht vom Arbeitgeber
übernommen oder ersetzt.
Wie bereits in meiner ersten Frage erwähnt, wurden die Hotelkosten vom Arbeitgeber übernommen. Ist es dann noch eine doppelte Haushaltsführung?
Ist es ein zweiter Wohnsitz gem. ESTG?
ja
Verpflegung und Kilometer können wie abgerechnet werden?
Gilt hier der Regelsatz wie bei Reisekostenabrechnungen?
ja
Schöne Grüße
C.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Auch wenn sie nicht so sehr hilfreich war wenn ich ehrlich bin. =)
Gruß
Samy
Hi,
Im Arbeitsvertrag steht dazu garnichts.
Es besteht dann kein Anspruch auf Erstattung. Und dies ist keine steuerrechtliche Frage.
Welche Kosten kann Herr X in seiner Einkommenssteuer geltend
machen?
alle Kosten, die bei doppeltem Haushalt geltend gemacht werden können
bitte das Archiv bemühen
Kosten des doppelten Haushalts soweit nicht vom Arbeitgeber
übernommen oder ersetzt.
alles, was vom Arbeitgeber ersetzt wird, stellt ja keinen Aufwand mehr dar und kann deshalb nicht mehr geltend gemacht werden
Wie bereits in meiner ersten Frage erwähnt, wurden die
Hotelkosten vom Arbeitgeber übernommen. Ist es dann noch eine
doppelte Haushaltsführung?
ja, da beruflich veranlasst, ist das grundsätzlich ein Lebenssachverhalt, der steuerlich unter „doppelte Haushaltsführung“ abgehandelt wird
Auch wenn sie nicht so sehr hilfreich war wenn ich ehrlich
bin. =)
na, ich hatte gestern keine Zeit und gehe jetzt auch zu Bett…
doppelter Haushalt
http://www.google.com/search?hl=de&q=doppelter+Haush…
Schöne Grüße
C.