Hallo,
ich habe eine Frage zu Reisekosten: Ein Arbeitnehmer reicht bei deinem AG Reisekosten ein. Die ursprünglich eingereichten Kosten stimmen zu 100%. Der AG fragt nach einem weiterem Nachweis, den der AN nachreicht.
Problem: Der Arbeitgeber „verbessert“ die Reise aufgrund der nachgereichten Belege. Leider wird jedoch von Seiten des AG eine Zeile der Reisekosten nicht verbessert, sondern dupliziert.
Wie muss sich in diesem Fall der AN verhalten? Hat er eine Anzeigepflicht beim AG so dass die Abrechnung korrigiert werden muss?
Hallo,
ich habe eine Frage zu Reisekosten: Ein Arbeitnehmer reicht
bei deinem AG Reisekosten ein. Die ursprünglich eingereichten
Kosten stimmen zu 100%. Der AG fragt nach einem weiterem
Nachweis, den der AN nachreicht.
Problem: Der Arbeitgeber „verbessert“ die Reise aufgrund der
nachgereichten Belege. Leider wird jedoch von Seiten des AG
eine Zeile der Reisekosten nicht verbessert, sondern
dupliziert.
Hallo,
logische Folgerung: nachfragen wie sich der Auszahlungsbetrag
zusammensetzt;
Mit freundlichen Grüßen
Partner
Wie muss sich in diesem Fall der AN verhalten? Hat er eine
Anzeigepflicht beim AG so dass die Abrechnung korrigiert
werden muss?
Hy !
Ich weiss nicht wie das gesetztlich aussieht mit der Anzeigepflicht. Aber falls man sich eine gute „Beziehung“ zu seinem AG wünscht, sollte man es aus Höfflichkeit melden. (Meine Meinung)
Grüße Janina
Hallo,
wenn Sie durch die Korrektur des Arbeitgebers mehr Euro ausgezahlt bekommen haben, müssen Sie diese wieder zurückerstatten, da, wenn der Arbeitgeber die Reisekosten entsprechend den steuerlichen Richtlinine erstattet, diese Mehrzahlung auch steuerpflichtige geldwerte Vorteile sein können. Hat er Ihnen zu wenig gezahlt, können Sie nachfordern. Halten Sie zuviel erhaltene Reisekostenbeträge zurück und fällt das bei späteren Nachprüfungen auf, können Sie auch arbeitsrechtlich verwarnt werden. Schlimmstenfalls kann das auch als Betrug ausgelegt werden.