Reisekosten von der Steuer absetzen

HAllo zusammen,
Fritz Fleißig arbeitet freiberuflich als Musik- und Rhythmiklehrer.
Nun will für 3 Monate nach Afrika reisen. Er wird dort an verschiedenen Schulprojekten mitarbeiten und mit Schülern musizieren, wahrscheinlich unentgeldlich. Er wird auch mindestens eine Musikschule der Partnerstadt besuchen zum kollegialen Austausch.

Kann er Reise- und Unterkunftskosten von der Steuer absetzen?

Fragt Bixie

Servus,

wenn er die Reise unternimmt, um in D steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen, oder um sich fortzubilden, sind die Kosten der Reise beruflich veranlasste Betriebsausgaben. Wenn die Reise aber auch privat veranlasst ist und sich nicht nach objektiven Kriterien ein bestimmter Anteil der beruflichen Veranlassung zuordnen lässt, geht es um „Mischaufwand“, der nicht gewinnmindernd als Betriebsausgabe abgezogen werden kann.

Schöne Grüße

MM