HAllo zusammen,
Fritz Fleißig arbeitet freiberuflich als Musik- und Rhythmiklehrer.
Nun will für 3 Monate nach Afrika reisen. Er wird dort an verschiedenen Schulprojekten mitarbeiten und mit Schülern musizieren, wahrscheinlich unentgeldlich. Er wird auch mindestens eine Musikschule der Partnerstadt besuchen zum kollegialen Austausch.
Kann er Reise- und Unterkunftskosten von der Steuer absetzen?
Fragt Bixie