angenommen jemand wird zu einer Verhandlung (eigene Scheidung) geladen. Anwesenheit ist verpflichtend. In diesem Verfahren wurde VKH bewilligt.
Der Anreisende muss jeweils ca. 300 km an und -abreisen.
Muss der geladene die eventuell anfallenden Reisekosten des vertretenden Anwaltes selbst tragen oder gibt es eine Vertretung vor Ort?
Was ist mit den eigenen Reisekosten?
Werden die von der VKH übernommen?
Macht es einen Unterschied ob man Antragsteller oder Antraggegner ist?
ich kann nur aus meiner „eigenen“ Scheidung berichten.
Hätte auch über 300 km einfache Strecke anreisen müssen. Meine Anwältin hat beantragt, daß ich im Rahmen der Amtshilfe durch mein örtliches Amtsgericht geladen wurde.
Zu dem Termin (der keine 5 min. gedauert hat) wurden nur die üblichen Fragen gestellt (wollen sie geschieden werden, stellen sie Ansprüche, was verdienen sie), protokolliert und dann an das für die Scheidung zuständige Gericht weitergeleitet…
Zum „eigentlichen“ Scheidungstermin wurden diese Angaben von mir nur verlesen und die mich vertretende Anwältin hat alles weitere geregelt.