Ist es korrekt das ein Arbeitgeber die KM die man als Arbeitnehmer normalerweise zur Arbeit gefahren wäre, bei der KM pauschale zum Kunden (mehr als 3 Monate) abrechnen kann?
Beispiel:
Hin und Rückfahrt zum Arbeitsstelle: 60 KM
Hin und Rückweg zum Kunden: 130 KM
Fahrtkosten laut Arbeitnehmer: 130KM-60KM = 70KM anstatt der 130KM
ich hab keine Ahnung was deine Frage mit Arbeitsrecht zu tun hat. So wie ich es verstanden habe geht es dir ja um die Abrechnung zwischen deinem AG und einem Kunden.
Da würde ich einfach dazu sagen wir haben Vertragsfreiheit und der Kunde wird ausserdem Herr seiner Sinne sein und gucken was er zahlt.
klar ist das korrekt,wenn es die gleiche richtung ist, und du an deinem dienstort fast vorbei fährst! da du ja sonst, wie alle arbeitnehmer der firma, unentgeltlich zum dienstort fahren müsstest, zählt es ab dort erst als dienstkilometer. sonst wäre es ja unfair den kollegen gegenüber, die die tägliche fahrt zur Arbeit und wieder nach hause nicht bezahlt bekommen. die können alle arbeitnehmer nachträglich von der steuer absetzen.
fährst du aber komplett total in die entgegengesetzte richtung, und es würde ein enormer umweg über deinen dienstort zu fahren anfallen, dann werden diese kilometer komplett als dienstkilometer angerechnet.
bundesreisekostenrecht
Ich vermute, da mir persönlich zu wenig genaue Angaben von Dir gemacht wurden,
dass der Weg zur Arbeit auf dem Weg zum Kunden liegt?
Wenn es so ist, dann ist es korrekt.
Wenn ich falsch denke, dann melde Dich bitte noch mal mit mehr Informationen.