Angenommen jemand hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf und seinen Nebenwohnsitz in München. Am Wochenende pendelt er zwischen seinen beiden Wohnsitzen, da der Dienstsitz und Arbeitsort München ist.
Weiterhin angenommen jemand wird zum Vorstellungsgespräch nach Köln eingeladen. Der Termin ist an einem Montag um 10:00 Uhr angesetzt.
Dem Unternehmen sei bekannt, dass der Bewerber in München arbeitet und sich für den Vorstellungstermin einen Tag Urlaub nimmt.
Des Weiteren sei es nicht zumutbar, am Montag von München nach Köln zu fahren und pünktlich zum Vorstellungsgespräch zu erscheinen. Der Bewerber müsste dazu bereits um 3:00 Uhr in München abfahren.
Welche Reisekosten können gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen haben?
Ist nur die Fahrt von Düsseldorf nach Köln anzusetzen? Oder aber auch die Anfahrt aus München?
Hallo Robin,
wenn ‚jemand‘ am Sonntag bzw. Montagmorgens in Düsseldorf ist, sollte er tunlichst nur die Strecke D - K abrechnen. Wenn nämlich rauskommt, daß es schon vor Dienstantritt beschissen hat, wäre der neue Arbeitgeber wahrscheinlich nicht besonders erbaut über dieses Verhalten. Und glaub mir, es kommt mit großer Wahrscheinlichkeit raus.
Wegen der paar Kröten würde ich kein solches Spiel spielen.
Gandalf
Moin, Robin,
Welche Reisekosten können gegenüber dem Unternehmen geltend
gemacht werden, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen haben?
mal abgesehen von Gandalfs Hinweis: Nur die, die das Unternehmen freiwillig zugesagt hat, es ist nicht zur Erstattung verpflichtet.
Gruß Ralf
FALSCH
Hi!
Das ist falsch!
Ein Unternehmen muss im Vorfeld die Nicht-Übernahme mitteilen, ansonsten ist es bei Bewerbungen zur Erstattung der Fahtkosten verpflichtet!
Voraussetzung ist eine Einladung des Unternehmens.
Kurz, verständlich und sachlich korrekt:
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/358844.phtml
LG
Guido
Richtig
Moin, Guido,
Das ist falsch!
das wiederum ist richtig - meine letzte Bewerbung liegt schon etwas zurück 
Gruß Ralf
Hi!
meine letzte Bewerbung liegt schon
etwas zurück 
OK - ich schreie Dich auch nicht an - in Deinem Alter könnte sonst ja was mit Deinem Herzen passieren *fg*
Auf dass Du mich mit Deinem Stock schlägst und mir Deine Dritten hinterher schmeißt…
LG
Guido