Hallo…
die Reisekosten werden normalerweise ab bzw zum 1. Wohnsitz von der Deutschen Rentenversicherung übernommen.
Nun wird aber bis zum letzten Tag gearbeitet und die Reha wird vom 2 ten Wohnsitz angefahren.
Werden die Fahrtkosten vom 2ten Wohnsitz bezahlt ? Wenn ja, gibt es hierfür ein gesondertes Formular ?
Wollte heute bei der Rentenversicherung anrufen doch ich hing 15 Minuten in der Warteschlange, dann war der Akku leer…
Dankeschön für eure Erfahrungswerte
Sun