Reisekostenabrechnung Ausland

Hallo.
Es wurde folgende Auslandsreise (nach Japan) gemacht.
Abfahrt (von zu Hause) 21.08. 07:00 Uhr (Sonntag)
Ankunft (zu Hause) 09.09. 20:30 Uhr

  • Berechnet man die Verpflegungspauschale (für Ausland) ab dem Zeitpunkt der Ankunft in Japan? Und für die Zeit davor (also Anreise zum Flughafen und Flug) die Inlandsverpflegungspauschale?
  • Übernachtungspauschaule: ab welchem Zeitpunkt wird dies gerechnet?
  • Kann man für ein im Ausland verbrachtes Wochende ebenfalls Verpflegungs- und Übernachtungspauschale erhalten? (bzw. wird dies vom Finanzamt akzeptiert)?
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar! Schöne Grüße
    Alexander
  • Berechnet man die Verpflegungspauschale (für Ausland) ab dem
    Zeitpunkt der Ankunft in Japan? Und für die Zeit davor (also
    Anreise zum Flughafen und Flug) die
    Inlandsverpflegungspauschale?
  • Übernachtungspauschaule: ab welchem Zeitpunkt wird dies
    gerechnet?
  • Kann man für ein im Ausland verbrachtes Wochende ebenfalls
    Verpflegungs- und Übernachtungspauschale erhalten? (bzw. wird
    dies vom Finanzamt akzeptiert)?

hi,

ich würde auslandspauschalen ab ausland ansetzen, ansonsten eben inland. fraglich wie das im flugzeug ist… aber rein theoretisch hat man ja im flugzeug keinen mehraufwand.

  • also ab zuhause deutsche VMA
  • ab flughafen ausländische VMA
  • übernachtungskosten für jede übernachtung im ausland, nicht für flugzeug-schlaf

wochenende natuerlich dazu, natuerlich geht das ganze nur, wenn der aufenthalt beruflich veranlasst ist. private wochenendausflüge sollte man sich kneifen, auch pauschalangebote sind problematisch, wenn da was von ausflügen drinn steht.

hier die tabelle 2005: [http://mpix.bundesfinanzministerium.de/Mpix/count/BM…](http://mpix.bundesfinanzministerium.de/Mpix/count/BMF/r0?p=%2FSites%2Fbmf%2FDE%2FService%2FDownloads%2FAbt_IV%2FBMF_Schreiben&u=http%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2Flang_de%2FDE%2FService%2FDownloads%2FAbt IV%252FBMF Schreiben%252F041%252CtemplateId%253Draw%252Cproperty%253DpublicationFile.pdf)

gruss vom

showbee

Ergänzung Reisekostenabrechnung Ausland
Hi !

ich würde auslandspauschalen ab ausland ansetzen, ansonsten
eben inland. fraglich wie das im flugzeug ist… aber rein
theoretisch hat man ja im flugzeug keinen mehraufwand.

Das Gesetz nimmt es an dieser Stelle etwas genauer. Es findet sich im § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG nämlich folgendes:
„Bei einer Tätigkeit im Ausland treten an die Stelle der Pauschbeträge nach Satz 2 … ; dabei bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht, oder, wenn dieser Ort im Inland liegt, nach dem letzten Tätigkeitsort im Ausland.“

Daneben finden wir zur Präzisierung in R 39 Abs. 3 LoStR:
"Werden an einem Kalendertag eine Auslands- und eine Inlandsdienstreise durchgeführt, ist für diesen Tag das entsprechende Auslandstagegeld maßgebend, selbst dann, wenn die überwiegende Zeit im Inland verbracht wird. Im Übrigen ist beim Ansatz des Auslandstagegeldes Folgendes zu beachten:

  1. Bei Flugreisen gilt ein Land in dem Zeitpunkt als erreicht, in dem das Flugzeug dort landet; Zwischenlandungen bleiben unberücksichtigt, es sei denn, dass durch sie Übernachtungen notwendig werden. Erstreckt sich eine Flugreise über mehr als zwei Kalendertage, so ist für die Tage, die zwischen dem Tag des Abflugs und dem Tag der Landung liegen, das für Österreich geltende Tagegeld maßgebend.

  2. Bei Schiffsreisen ist das für Luxemburg geltende Tagegeld und für die Tage der Einschiffung und Ausschiffung das für den Hafenort geltende Tagegeld maßgebend."

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
BARUL76

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ich …
hallo!

… hasse die LStR!!! wer kann sich sowas ausdenken? wozu, warum, weshalb?

naja, dennoch danke für die erweiterung. ich bin immer wieder dafür dankbar, das ich in der ausbildung kaum/keine lohnbuchhaltung machen musste… :wink:

gruss vom

showbee

Hallo an Alle! Vielen Dank für Euer Feedback!
Hier gibt es unterschiedliche Meinungen: Sarah würde ab Abflug rechnen, Barul ab Ausland…

Wenn ich den Gesetzestext richtig lese/deute, rechnet man die Verpflegungspauschale ab Ankunft im Ausland (dies war 24 Stunden später, also am 22.08. 07:50 Uhr. Inklusive Zeitverschiebung und Transfer in Paris).

Beim Rückflug müsste man dann ab der Abflugzeit in Tokio rechnen?

Im Gesetzestext ist von „Auslandspauschalen“ die Rede. Ich nehme an, die Zeit-Berechnung ist dann für Übernachtungspauschale und Verpflegungspauschale die gleiche ?

Bei einer Flugreise die länger als zwei Tage dauert, nimmt man die Pauschale für Österreich… Wenn die Flugreise kürzer ist, gibt’s dann nichts für diese Zeit? Wo könnte man den kompletten Gesetzestext nachlesen?

Gruß
Alexander

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Hallo Alexander,

Hallo an Alle! Vielen Dank für Euer Feedback!
Hier gibt es unterschiedliche Meinungen: Sarah würde ab Abflug
rechnen, Barul ab Ausland…

nicht ab Abflug, sondern ab Antritt der Geschäftsreise, entweder Abreise vom Dienstort, oder Wohnort.
so wird es in unserem Unternehmen gehandelt. Ich bearbeite Reisekostenabrechnungen in Urlaubsvertretung und so wurde es mir gelernt.

Übernachtungspauschale und Verpflegungspauschale die gleiche ?

Nein, keinesfalls, die Übernachtungspauschale ist 20 Euro. Eigentlich nur interessant, wenn man privat untergebracht ist (z.B. bei einem Freund übernachten kann)

Bei einer Flugreise die länger als zwei Tage dauert, nimmt man
die Pauschale für Österreich… Wenn die Flugreise kürzer
ist, gibt’s dann nichts für diese Zeit? Wo könnte man den
kompletten Gesetzestext nachlesen?

Das weiss ich jetzt leider nicht. Aber wenn man um 24 Uhr im Flugzeug ist, gilt, glaube ich die Pauschale für Österreich.
Doch natürlich, einfach den, von dem Land… also Japan.
Mach doch nicht so einen Stress… ich hab doch geschrieben… 2 Tage > 14 Japan Rest 24 Stunden-Pauschale Japan… ist doch easy

Grüße
Sarah

Hi !

Wo könnte man den kompletten Gesetzestext nachlesen?

In der Brettbeschreibung ist der Hinweis auf eine Linkliste. In dieser finden sich mehrere Hinweise, wo man die Quellen finden kann.

BARUL76

LoStR = WK
Hi !

Lohnabrechnungen musste ich bisher auch noch nie machen. Aber für die Erstellung von Steuererklärungen, vor allem für die Ermittlung der Höhe der Werbungskosten, sind sie doch sehr hilfreich.

BARUL76

Letzte Frage…
Hallo.
Sorry, ich habe mich wohl nicht ganz verständlich ausgedrückt. Vielen Dank für die Antworten.

Eine Frage hätte ich noch:
Kann die Firma mit der Reisekostenabrechnung eigentlich die im Ausland gezahlte VSt gegenüber dem FA geltend machen? (z.B. Taxi-Quittung mit ausgewiesener MwSt).

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Vorsteuererstattung Ausland
Hallo,

Kann die Firma mit der Reisekostenabrechnung eigentlich die im
Ausland gezahlte VSt gegenüber dem FA geltend machen? (z.B.
Taxi-Quittung mit ausgewiesener MwSt).

das hatten wir vor einiger Zeit
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Viele Grüße
C.

Hallo. Vielen Dank.
Das trifft wahrscheinlich nur auf EU zu. Werde mir die Broschüre mal bestellen.
Zu der Reisekostenabrechnung habe ich doch noch Fragen:
Bei den Nebenkosten kann man ja Telefon, Porto, Taxi, etc. angeben.
Gehören hier auch (während der Auslandreise) entstandene Kosten wie

  • Kundenpräsent
  • Bewirtung
  • Fachliteratur
  • temporäre Büromiete
  • notwendiges Computerzubehör
    hin?

Inland:
Ist es möglich, dass man ein Teil der Reisekosten (z.B. Verpflegungs- und Übernachtungspauschale) über eine Reisekostenabrechnung abrechnet; Fahrtkosten, bzw. Kosten mit Beleg separat beim Finanzamt einreicht? (Gemeint ist aus der Sicht des Unternehmens. RK-Abrechnungen sind - soweit ich weiß - nicht VSt-abzugsfähig; bei separat eingereichten Belegen könnte so das Unternehmen die VSt geltend machen, oder?)
Gruß
Alexander21

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist es möglich, dass man ein Teil der Reisekosten (z.B.
Verpflegungs- und Übernachtungspauschale) über eine
Reisekostenabrechnung abrechnet; Fahrtkosten, bzw. Kosten mit
Beleg separat beim Finanzamt einreicht?

hallo,

alles was nicht verpflegungsmehraufwand ist, kann über beleg abgerechnet werden. für übernachtungskosten besteht im übrigen nur für auslandsübernachtungen eine pauschale, im inland nur gegen beleg.

zu bedenken ist, das pauschalen einfacher sind als einzelbelegnachweis, also muss abgewogen werden zwischen vorsteuerabzug vs. mehrarbeit.

gruss vom

showbee

Hallo,

Eine Frage hätte ich noch:
Kann die Firma mit der Reisekostenabrechnung eigentlich die im
Ausland gezahlte VSt gegenüber dem FA geltend machen? (z.B.
Taxi-Quittung mit ausgewiesener MwSt).

Ja, aber fast nur EU-Länder + Kanada + Schweiz, ich glaube sonst niergends. Und es ist in jedem Land unterschiedlich… also in einem kriegste für Hotelkosten… im anderen nicht. Dazu gibt es Listen, wo man das ablesen kann… erstattungsfähig… nicht erstattungsfähig, das kann man also pauschal nicht sagen, weil es überall anders ist. Aber die Pauschalen erlauben nie einen Vorsteuerabzug. (auch nicht in DE)

Grüße

Sarah

Hallo,

Das trifft wahrscheinlich nur auf EU zu. Werde mir die
Broschüre mal bestellen.

Wieso Broschüre bestellen, das ist doch die Angelegenheit vom Arbeitgeber

Zu der Reisekostenabrechnung habe ich doch noch Fragen:
Bei den Nebenkosten kann man ja Telefon, Porto, Taxi, etc.
angeben.
Gehören hier auch (während der Auslandreise) entstandene
Kosten wie

  • Kundenpräsent
  • Bewirtung
  • Fachliteratur
  • temporäre Büromiete
  • notwendiges Computerzubehör
    hin?

Also, in unserem Betrieb ja. Da werden alle entstandene Kosten eingetragen. Bewirtung ist sehr häufig der Fall, aber Achtung… wenn man sich selber bewirtet, also sonst niemand dabei ist, das geht natürlich nicht, denn dafür bekommt man ja die Verpflegungspauschale

Inland:
Ist es möglich, dass man ein Teil der Reisekosten (z.B.
Verpflegungs- und Übernachtungspauschale)

und, anders als ein anderer Poster schrieb… meines Wissens gibt es Übernachtungspauschale Inland, die liegt, glaube ich, bei 20 Euro. Meistens ist die Pauschale niedriger, als real entstandene Hotelkosten, wird halt gerne mal genutzt, wenn man privat übernachtet, weil zufällig Tante Tilly in München wohnt, und man die ja sonst eh nicht besucht :wink:

über eine

Reisekostenabrechnung abrechnet; Fahrtkosten, bzw. Kosten mit
Beleg separat beim Finanzamt einreicht? (Gemeint ist aus der
Sicht des Unternehmens. RK-Abrechnungen sind - soweit ich weiß

  • nicht VSt-abzugsfähig; bei separat eingereichten Belegen
    könnte so das Unternehmen die VSt geltend machen, oder?)

Versteh ich jetzt nicht ganz, sorry. Ohne Vorsteuerabzug für das Unternehmen sind Pauschalen, also Verpflegungspauschale, Übernachtungspauschale, km-Geld.
Bewirtung- 70 % der Umsatzsteuer, sind als Vorsteuer abzugsfähig, der Rest nicht.
Alle anderen Belege, vorsteuerabzugsfähig, wie ausgewiesen.

Km-Geld, pauschale 30 Cent für km-Leistung mit Privat-Pkw, kein Vorsteuerabzug.
Mietwagen, Benzin, Vorsteuerabzug, wie ausgewiesen. Aber bitte bei Mietwagen drauf achten, dass die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist… sonst kein Vorsteuerabzug möglich.

Mey, für das, dass ich das nur als Urlaubsvertretung mache, ist ganz schön viel hängen geblieben.

Schön, wenn ich helfen konnte

Grüße

Sarah *die Sternchenliebhaberin ist *fg

Hallo,

Inland:
Ist es möglich, dass man ein Teil der Reisekosten (z.B.
Verpflegungs- und Übernachtungspauschale)

und, anders als ein anderer Poster schrieb… meines Wissens
gibt es Übernachtungspauschale Inland, die liegt, glaube ich,
bei 20 Euro. Meistens ist die Pauschale niedriger, als real
entstandene Hotelkosten, wird halt gerne mal genutzt, wenn man
privat übernachtet, weil zufällig Tante Tilly in München
wohnt, und man die ja sonst eh nicht besucht :wink:

das stimmt und stimmt auch nicht…zur Klärung

Der Arbeitgeber kann für Übernachtungen die nachgewiesenen Kosten oder pauschal
20 € erstatten. Bei den Werbungskosten werden aber keine pauschalen Übernachtungskosten im Inland anerkannt. Diese werden nur in nachgewiesener Höhe anerkannt.

Mey, für das, dass ich das nur als Urlaubsvertretung mache,
ist ganz schön viel hängen geblieben.

Zu beachten ist, dass jeweils die Rechtslage pro Steuerjahr gültig ist und auch noch die sich laufend ändernde Rechtsprechung -da kann man schnell auch daneben liegen…

Viele Grüße
C.