Reisekostenabrechnung bei GbR-Gesellschaftern

Hallo zusammen,

Leider habe ich zur steuerbuchhaltungstechnischen Erfassung der Fahrtkosten der Gesellschafter einer im Nebenerwerb betriebenen GbR sehr widersprüchliches gelesen hinsichtlich der zwingend notwendigen Erfassung der Fahrtkosten als SBA der einzelnen Gesellschafter.

Ich frage mich, ob folgendes Vorgehen OK wäre, um die die Reisekosten als Betriebsausgaben der Gesellschaft zu verbuchen:
Die Gesellschafter vereinbaren, dass ihnen Fahrten zu geschäftlichen Terminen der GbR durch diese erstattet werden (nicht Fahrten zum Büro o.ä., sondern nur zu Kundenterminen). Für jeden Gesellschafter legt man eine Reisekostenabrechnung an, auf der entsprechende Fahrt-Kilometer mit 30 Cent und bei langen Terminen die Verpflegungspauschbeträge erfasst werden. In regelmäßigen Abständen (z.B. Quartalsweise) werden die Reisekostenabrechnungen abgeschlossen und den Gesellschaftern erstattet und so für die GbR gewinnmindernd gebucht. Ein Abzug i.S.v. SBA bei den Steuererkläerungen der einzelnen Gesellschafter würde dann natürlich nicht mehr vorgenommen.

Freue mich auf Eure Einschätzung, was von solch einem Vorgehen zu halten wäre! DANKE!

Viele Grüße,
Peter Brinkrolf

Hallo,

wenn ich jetzt nichts übersehe, würde ich sagen, in der Handelsbilanz kann das gewinnmindernd gemacht werden, für die Steuerbilanz müssten aber diese Aufwendungen wieder den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet werden, die dann wiederum ihre 30 ct. je gefahrenen km als Sonderbetriebsausgaben geltend machen dürfen. Also: erst dem Gesellschafter als Ausschüttung zurechnen, dann als Sonderbetriebsausgabe geltend machen.

Gruß, Bernd