Reisekostenabrechnung + Frühstück

Hallo,
es gilt ja die Regel, dass fürs Frühstück 20% vom Verpflegungspauschbetrag ( in D 4,80EUR) von der Hotelrechnung abgezogen werden müssen. Aber wie ist es zu handhaben wenn man garkeine Hotelrechnung hat weil diese direkt an den Arbeitgeber geht oder direkt vom Kunden bezahlt wird und man selbst die nicht einmal in der Hand hatte geschweige denn bezahlt hat?

Gruß
Andreas

dann kann man auch nichts abziehen!
MfV bleibt voll!

E.

Hier hab ich was gefunden:

Steuerberater Gesierich zum Thema Frühstück
http://www.gesierich.de/steuertipps_archiv.php#t163