Reisekostenabrechnung für Wochenendstudium

Hallo,

wenn man übers Jahr hinweg 18 Wochenenden auf die Uni fährt. Kann man die Fahrkosten nur für die einfache Fahrt absetzen. Mir sagte jemand, dann kann man Hin- und Rückfahrt absetzen?

Hallo, 0,30 Euro für die Hin- und Rückfahrt kann man eigentlich nur bei Reisekosten absetzen, das wäre, wenn die Uni eine regelmäßige ortsgebundene Arbeitsstätte wäre, was aber wohl nicht der Fall ist.
Unter „boerse-online.de/steuern/nachrichten/meldung
den Bericht „Kosten fürs Studium sind absetzbar“. Hier waren einige gute Tipps. Ansonsten gibt es in Google auch jede Menge Tipps und Anregungen unter dem Stichwort „Fahrtkosten beim Studium“. Aufgrund der Anzahl der Unibesuche tippe auf ein berufsgegleitendes Studium. Ist es ein Erststudium (Fortbildung oder Weiterbildunng ?)Da sich hier nach Wiedereinführung der Entfernungspauschale und ergänzender Urteile zur Weiterbildung/Ausbildung einiges geändert hat, schauen Sie hier bitte nach. Für eine genaue Beantwortung sind Ihre Angaben leider nicht ausreichend. Bin erst in KW 13 wieder im Hause,wenn Sie noch Fragen haben. Tut mir leid. Tina

Schreiben Sie die Hin- u. Rückfahrt in die Steuererklärung, denn es sind ja keine Fahrten zur Arbeitsstelle, wo die Entfernungspauschale gilt > diese Fahrten werden Sie wahrscheinlich extra abrechnen, wenn es überhaupt welche gibt.
MFG
Kurz

Hallo,

Durch meinen Steuerberater weiss ich, dass man nur Einfache Fahrten absetzen kann.Falls Sie mit dem Auto fahren einfach ein bisschen mehr Kilometer angeben,rentiert sich auch! Beim Zug ist es leider nicht möglich.

Gruß
monika61

Hallo,

Entscheidend sind die tatsächlich gefahrenen multipliziert mit 0,30 €.

Hallo,
nein nicht Hin-und Rückfahrt, nur die einfache Fahrt kannst du absetzen.

Gruß
Michelle

Hallo,
wenn man sonst etwas anderes Macht und nicht an der UNI ist sind die Fahrten je Fahrtkilometer anzusetzen.
Ist man an de Werktagen an der Uni kann und Fährt am Wochende zu Sonderveranstaltungen sind auch 0,30 € je KM anzusetzen.
mfg
ben

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo Rossco,

bei Fahrten zur Uni handelt es sich nach meiner Auffassung um Fahrten im Rahmen der Fortbildung.

Also Werbungskosten in Anlage N.

Daher sind m. E. die Kosten der Gesamtstrecke ( Hin- und Rückfahrt ) steuerlich ansetzbar.

Ich komme selbst aus Frankfurt am Main und wohne nun im schönen Thüringer Wald.

Für einen schönen entspannten Urlaub biete ich Dir meine Ferienwohnung an: www.haus-sabine-direkt.de
an.

Für weitere Fragen kannst Du mich gene direkt anschreiben unter [email protected]

MfG

Stefan Seidel

Kommt auf den Reisegrund an. Pauschal kann man dazu nichts sagen.
Wenn es eine Dienstreise ist, kann man die Hin- und Rückfahrt geltend machen. Wenn es Fahrten zur Arbeitsstätte sind, dann nicht.

Hallo
Nein leider nicht es ist so das das mit 0,30 cent pro Km einfache Fahrt als Fahrtkosten angesetzt wird. Leider beist da die Maus kein Faden ab.
LG Mausi123

Hy !
Tut mir leid, aber da kann ich dir nicht helfen. Mein Gebiet sind nur Reisekosten im betrieblichen Sinn.
Grüße Janina

Hallo,
ich weiss es nicht.
Einem Steuerberater fragen.
Gruss,

Ich denke schon das es nur die einfache Fahrt ist

Eigentlich wird nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die einfache Fahrt berechnet. Aber da bleiben zu viele Fragen: Wende Dich doch bitte an einen Stb oder die IHK.

Leider kann ich nicht mehr sagen.