Reisekostenabrechnung in der EÜR

Ich bin Freiberufler und sitze über der Steuererklärung für 2019. In der EÜR beziehe ich alle Einnahmen und Ausgaben auf den Zeitpunkt, wo sie angefallen sind bzw. vom Konto abgebucht/gebucht wurden.

Wie ist das für Reisekosten zu handhaben, wenn die Reise 2019 stattfand und Aufwendungen teilweise bereits 2018 erfolgten, z.B. für den Kauf von Zugtickets?

Wie ist das für Reisen zu handhaben, die erst 2020 erfolgten und deren Aufwendungen teilweise bereits 2019 erfolgten?

Gilt für Reisen jeweils der Zeitpunkt der Durchführung oder ebenfalls der Zeitpunkt der Buchung/Abbuchung auf dem Konto? In letzterem Fall würde die gleiche Reise in 2 Steuererklärungsjahren auftauchen…