Reisekostenabrechnung, kochplatte in skr03 buchen

Hallo,

es wurden bestimmt schon viele Frage bezüglich Reisekosten gestellt,aber zu meiner habe ich leider nichts gefunden.

Zu den Frage:
Unternehmer muss mehrmals für Kunden auf Montage. Kauft sich eine Kochplatte um Geld für Essen zu sparen. Wo bucht er die Kochplatte?

Übernachtungskosten an sich weiss ich. Aber wie sieht es mit Frühstück aus. In einigen Hotels ist es mit drin. Wie muss ich es dann buchen? In anderen Hotels ist es nicht mit drin. wenn man dann woanders Frühstückt kann man es auch abrechnen? Und wie am besten?

Und wie bucht man am besten wenn man für Angestellte vom Kunden das Hotelzimmer verauslagt und danach in Rechnung stellt? wo buche ich dann die Hotelkosten. Sind ja nicht unsere Angestellten?

Noch eine andere Frage.Fall lag so das in der Familie eine Rechnung für einen Subunternehmer (3120) vom Konto der Schwiegermutter erstmal bezahlt wurde. Danach wurde ihr das Geld in bar mit quittung zurückgegeben. Buche ich das unter 1800. Und kann ich irgendwie buchen das es auf 3120 geht? oder geht das nicht weil es über ein fremdes konto gebucht wurde?

Bitte schnellstmöglich um Hilfe, da die Quatalsabrechnung fällig ist.ich bedanke mich im voraus.

Halloechen,

also, das mit der Kochplatte halte ich komplett für Irrsinn - dann kann er sich ja auch gleich einen Kühlschrank, Tiefkühler etc kaufen.
Wenn DER Unternehmer sich dieses Gerät für die Firma kauft, dann kann er das mitnehmen — über die Reisekostenabrechnung (RKA) bekommt er davon nichts wieder (zurück).

Die Vorauszahlungen für ANDERE/FREMDE Hotelübernachtungen sind nicht wirklich üblich (kenne ich zumindest nicht).
Andernfalls kann man das so geschickt lösen:
Man verauslagt die Kosten, bucht diese als „fremde“ Leistungen u läßt sich zuvor eine Kostenübernahme bestätigen. Dann werden nach Weiterberechnung diese Kosten gegeneinander „aufgehoben“ u sollten somit SAUBER sein.

Ansonsten (d)einen Steuerberater befragen…

Hallo,

diese Komplexität der Fragen würde diesen Rahmen sprengen. Um Schaden zu vermeiden sollten Sie wohl fachl. Rat beim Steuerberater einholen.
Gruß
Dieter

Hallo,
versuche mal folgende Antworten zu geben.

  1. Kochplatte würde ich als BuG (Betriebs-und Geschäftsausstattung) erfassen; entsprechend der Höhe bitte Afa berücksichtigen
  2. Frühstück sollte normalerweise auf Hotelrechnung separat ausgewiesen sein; Übernachtung = 7% Steuer; Frühstück = 19% Steuer. Steuerlich angesetzt werden 4,80 Euro; Frühstück woanders wird durch die Spesen abgedeckt (abhängig von der Abwesenheitszeit).
  3. Mit den Kontonummern kann ich nichts anfangen, diese kenne ich nicht, wir verwenden nicht Datev (vermute, dass es Datevnummern sind).
  4. Übernachtung für Kunden wird weiterbelastet, daher entweder sonstige Sachkosten oder weiterzubelastende Kosten (wie schon geschrieben, kenne ich Datev nicht, daher weiß ich nicht, was dort möglich ist).
    Hoffe, es hilft etwas weiter.
    Gruß Wald

Bei Fragen zum Frühstück und weitere Sachkosten empfehle ich diesen Link: http://www.hrworks.de/de/aktuelles/newsletter/wichti…

vielen dank für die Antwort. Leider ist da wieder das Problem das es um Mitarbeiter geht. Nicht aber für den Einzelunternehmer.

ein fiktives bsp:.Auftrag für eine Firma ca 576 km von zu Hause (bzw. gleichzeitig Büro) für 2 wochen . Ist ein Einzelunternehmen. Wurde mit eigenem Firmentransporter gefahren. Muss man da km pauschale anwenden und buchen oder gilt es nur bei MA?
Rechnungen für Hotel mit Frühstück für die erste Woche und eine Rechnung in einem anderen Hotel ohne Frühstück für die 2 Woche. Dafür aber einige seperate Rechnung wo Frühstück so gekauft wurde. leider nicht für jeden Tag wo das Hotel ohne Frühstück war.

Übernachtung ist klar. Aber was wird mit den Rechnungen für Frühstück? Bucht man es über Privatausgabe und rechnet die vollen 24 Euro Verplegungsmehraufwendungen ab. Oder muss man die Rechnungen für Frühstück davon abziehen wegen der Mwst? bin da etwas durcheinander.
und wie sieht die genaue Reisekostenabrechnung dann aus.