Hallo ich habe eine Frage zu Reisekosten.
Ich bin für eine Firma im EInsatz die direkt in den Räumlichkeiten beim Kunden arbeitet. Mir wurde nun mitgeteilt das diese Räumlichkeiten wo ich mehrfach in der Woche tätig bin, auch wenn das nicht der Standort meiner Firma ist als EInsatzort anzusehen ist und die Fahrten von meiner Wohnung dorthin nicht als Reisekosten angesetzt werden dürfen. Diese gelten als normaler Arbeitsweg.
Soweit sehe ich die Sache ein. Nun kommt es aber vor, dass ich zu anderen Kunden fahre die wo ganz anders liegen. Diese Fahrten könne ich als Fahrtkosten ansetzen solle aber die Fahrt zu meinem normalen EInsatzort kilometermäßig abziehen da ich mir diese Fahrt ja gespart hätte.
Also ich soll quasi von meinen angegeben Kilometern die Fahrtstrecke zum EInsatzort abziehen obwohl ich diese Strecke garnicht gefahren bin.
Ist so etwas rechtens? Und wie soll ich sowas bei meiner Steuererklärung angeben. Ist doch unlogisch was abzuziehen was ich garnicht gefahren bin. Dann stellt sich mir noch die Frage, was ist denn wenn ich mal an einem Tag wieder wo anders hin fahre, hier die Wegstrecke aber geringer ist als die normale Strecke zum EInsatzort. Muss ich dann noch Geld mitbringen? Ich würde mich sehr über eine erklärende Hilfe freuen. Besten Dank