Reisekostenabrechnung unfair Kilometer abziehen?

Hallo ich habe eine Frage zu Reisekosten.

Ich bin für eine Firma im EInsatz die direkt in den Räumlichkeiten beim Kunden arbeitet. Mir wurde nun mitgeteilt das diese Räumlichkeiten wo ich mehrfach in der Woche tätig bin, auch wenn das nicht der Standort meiner Firma ist als EInsatzort anzusehen ist und die Fahrten von meiner Wohnung dorthin nicht als Reisekosten angesetzt werden dürfen. Diese gelten als normaler Arbeitsweg.

Soweit sehe ich die Sache ein. Nun kommt es aber vor, dass ich zu anderen Kunden fahre die wo ganz anders liegen. Diese Fahrten könne ich als Fahrtkosten ansetzen solle aber die Fahrt zu meinem normalen EInsatzort kilometermäßig abziehen da ich mir diese Fahrt ja gespart hätte.

Also ich soll quasi von meinen angegeben Kilometern die Fahrtstrecke zum EInsatzort abziehen obwohl ich diese Strecke garnicht gefahren bin.

Ist so etwas rechtens? Und wie soll ich sowas bei meiner Steuererklärung angeben. Ist doch unlogisch was abzuziehen was ich garnicht gefahren bin. Dann stellt sich mir noch die Frage, was ist denn wenn ich mal an einem Tag wieder wo anders hin fahre, hier die Wegstrecke aber geringer ist als die normale Strecke zum EInsatzort. Muss ich dann noch Geld mitbringen? Ich würde mich sehr über eine erklärende Hilfe freuen. Besten Dank

Hallo,
Steuerlich ist es einfach.
Alle Fahrten zu einem Kunden sind Werbungskosten und Pauschal oder mit den nachgewiesenen KFZ Kosten abzusetzen.
Ein Arbeitsplatz bei einem Kunden kann nicht zum regulären Arbeitsplatz werden.

Bei der Firma ist das abhängig vom Tarifvertrag und den individuellen Vereinbarungen.
Gibt es einen Tarifvertrag mit einer Reisekostenregelung muss sich die Firma daran halten,
wenn sie dem Tarifvertrag unterliegt.
Die Reisekosten können auch in einer Firmenrichtlinie geregelt sein den Betriebsrat fragen.
Es können auch individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen werden.

Allgemein gilt, wenn der AG den AN zu einem Arbeitsplatz außerhalb der eigenen Firma schickt hat der AG sie Reisekosten zu erstatten.

mfg
Ben

Hallo, sorry ich kann nicht weiterhelfen, ich war auch nur Fragende und bin keine Expertin!
Viel Erfolg!
lebbab86

Guten Tag ipsec76,

ich weiß nicht, auf welcher Rechtsvorschrift Ihr Anspruch auf Reisekostenvergütung gründet (möglicherweise gemäß Einkommensteuergesetz, Tarifvertrag oder einer hausinternen Regelung?) Ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder eine Anfrage im Personalbüro kann in dieser Frage Klarheit schaffen.

Bis dahin kann ich Ihre Frage nur hypothetisch beantworten:

In vielen Rechtsvorschriften zur Regelung von Reisekostenvergütungen ist ein grundlegendes Element das Prinzip der Erstattung von Mehrkosten. Die Fahrten von der Wohnung zur ersten Arbeitsstelle finden regelmäßig statt und werden nicht mit Reisekosten vergütet. Nur Reisekosten, die im Zusammenhang mit Dienstreisen zusätzlich entstehen, werden bei diesem Ansatz vergütet. Bei dieser Argumentation ist es durchaus schlüssig, wenn die während der Dienstreise eingesparten Kilometer zur Arbeitsstelle von der Reisekostenvergütung abgezogen werden.

Einige Arbeitgeber umgehen diese - gerne diskutierte - Frage durch die Anordnung, daß Dienstreisen immer an der Arbeitsstelle und nicht an der Wohnung zu beginnen haben.

Die oben beschriebene Vorgehensweise ist nicht der einzige denkbare Weg, aber er ist sinnvoll und nicht unüblich.

Sie brauchen aber bei diesem Prinzip der reinen Mehrkostenerstattung keine Sorge haben, sie müssten bei kurzen Dienstreisen Geld mitbringen: Solange die Summe der während einer Dienstreise entstehenden Kosten niedriger ist als die Kosten der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dann wird keine Reisekostenvergütung ausgezahlt. Gleichzeitig können Sie sich freuen, denn sie haben einen Teil der Fahrkosten gespart, die sie an normalen Werktagen bis zur weiter entfernten Arbeitsstelle gehabt hätten.

Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling

Hallo , gem. Urteil v. 9.7.2009 des BFH hat ein MA - auch bei jahrelangem Einsatz - keine Arbeitststätte beim Kunden.Die AS ist eine ortfeste Einrichtung des AG.
Fahrten Wohnung : AS sind nun die Fahrten von Ihrer Wohnung zu Ihrer AS (Firmenstandort). Eine Fahrstrecke, die als RK abgerechnet wurde, kann nicht auch als Fahrten Wohnung : Arbeitsstätte abgerechnet werden. Ich nehme an, das ist hier gemeint. Bedenken Sie aber, RK = 0,30 Euro/gefahrenen KM, Entf.-Pausch. = 0,30 Euro/Entf.-KM, also die Hälfte.
Ausschlaggebend ist aber die hausinterne RK-Richtlinie, die meist auch vom Betriebsrat genehmigt wurde. Ist Ihre Situation nicht vom BR anerkannt, sprechen Sie den BR an, der in Zweifelsfragen ein Mitbestimmungsrecht hat. Leider haben Sie nicht geschrieben, mit welchem Fahrzeug Sie fahren. Sie könnten ggf. auch versuchen, diese Fahrten mit einer Kopie beim Finanzamt als Werbungskosten geltend zu machen. Tina