Reisekostenabrechnung - Wie berechnet man die Std

Hallo ihr Wirtschaftsweisen,

im Rechnungswesenunterricht bin ich auf ein Problem bei der Reisekostenabrechnung gestoßen.

Ein Beispiel.

Jemand ist vom 05.04.2005 - 10:00 Uhr
bis zum 07.04.2005 - 18:00 Uhr auf Dienstreise.

Wie werden die Tag berechnet?

Ich habe zwei Varianten kennengelernt.

  1. Variante

Vom 05.04.2005 - 10:00 Uhr bis 06.04.2005 - 10:00 Uhr = 24 Std.
Vom 06.04.2005 - 10:00 Uhr bis 07.04.2005 - 10:00 Uhr = 24 Std.
Vom 07.04.2005 - 10:00 Uhr bis 07.04.2005 - 18:00 Uhr = 8 Std.
Summe = 56 Std.
24 Std. = 24 €
24 Std. = 24 €
8 Std. = 6 €
Summe = 54 € = Auszahlungsbetrag

  1. Variante
    Vom 05.04.2005 - 10:00 Uhr bis 05.04.2005 - 24:00 Uhr = 14 Std.
    Vom 06.04.2005 - 00:00 Uhr bis 06.04.2005 - 24:00 Uhr = 24 Std.
    Vom 07.04.2005 - 00:00 Uhr bis 07.04.2005 - 18:00 Uhr = 18 Std.
    Summe = 56 Std.
    14 Std. = 12 €
    24 Std. = 24 €
    18 Std. = 12 €
    Summe = 48 € = Auszahlungsbetrag

Welche Variante ist die Richtige?

Gruß 3dsmax

Hi!

Ich habe in der Praxis immer Variante 2 angewandt und habe in 6 Jahren damit keine Probleme gehabt…

Was mich wundert ist die rage nach den Stunden.
Eigentlich dürfte es nur um die Grenzwerte für die Reisekostenpauschalen gehen, also die 14 und die 24 Stunden.
Wenn Arbeitszeit/Überstunden berechnet werden sollen, darf m.W. die Nachtzeit nicht mitgerechnet werden.

Grüße,

Mathias

Hallo,

falls es um die maximal steuerfrei erstattbaren Beträge gehen sollte, ist ausschließlich Variante 2 richtig: Die Tagespauschalen richten sich nach der Abwesenheit pro Kalendertag.

Schöne Grüße

MM

Gut, im Unterricht war Variante 2 auch die Richtige. Leider arbeitet mein Betrieb mit Variante 1 und ich habe jetzt die Aufgabe es meiner Chefin möglichst schonend beizubringen :smile:

Ich danke für die rege Beteiligung und wünsche noch einen erfolgreichen Tag.

c’ya in hell

Pleased to meet you,

da brauchts nicht so viel Schonung, weil der Gesetzestext keine Interpretation in dieser Richtung offen lässt: Man muss nicht den Weg über Richtlinien, Rechtsprechung und derlei Schwumseligkeiten gehen.

Aus § 4 Abs 5 Nr 5 Satz 2 EStG:

"… ist für jeden Kalendertag, an dem der StPfl wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt

a) 24 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag…"

Der Bezug auf die Abwesenheit pro Kalendertag ist eindeutig. Auch wenn das in excel ein bissel schwieriger zu formulieren ist, als wenn man bloß „Datum/Uhrzeit Ende minus Datum/Uhrzeit Anfang“ in Stunden rechnet. Es geht nicht so arg schwer, auch ich als DAU hab das gebastelt gekriegt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich mache auch schon einige Zeit bei uns im Betrieb die Reisekostenabrechnung, auch mit Excel.

Die Berechnung erfolgt je Kalendertag, wenn jemand ganze Tage weg ist, kann man in Excel einfach 0:00 als Anfangszeit und 24:00 als Endzeit angeben, so hat man 24 Std.

Gruß,
Stefan.