Hallo,
unter Verpflegungsmehraufwand verstehe ich den MEHRaufwand, der dem AN dadurch entsteht, dass er/sie auf einer Geschäftsreise/Tagung etc. nicht die Möglichkeit der Selbstverpflegung hat wie in gewohntem Maße zuhause oder auf der Arbeit an der ersten Tätigkeitsstätte.
Entsteht KEIN MEHRaufwand, da er/sie auf einer Geschäftsreise durch den Arbeitgeber vollverpflegt (sei es, dass er die Mahlzeiten direkt bezahlt oder der AN diese mit der Firmen-CC begleicht) ist oder auf einem Seminar, welches der Arbeitgeber bezahlt, ebenfalls voll verpflegt ist - dann kann er/sie auch die Pauschale hierfür NICHT abrechnen. Oder sehe ich das falsch?
Im Bekanntenkreis meinte jemand, dass der Steuerberater ihm gesagt hätte, er dürfe generell die Verpflegungspauschale ansetzen, sobald er über 8 Stunden außer Haus wäre, egal ob ihm Mehraufwand enstanden sei oder nicht! Diese Aussage deckt sich für mcih aber nicht mit sämtlicher Literatur, die ich hierzu finden kann!
Danke für Eure Einschätzung - supergerne natürlich auch eine „fachkompetente qualifizierte Antwort“ von jmd, der selber damit arbeitet
Schöne Grüße,
Sonja