Reisekostenerstattung

Angenonnen man war zu einem Vorstellungsgespräch. Einladung und alles andere lief per E-Mail. Nun behauptet man, man habe sich darauf verständigt, dass keine Reisekosten übernommen werden und überhaupt sei man nicht alleine gewesen, als dies telfonisch vereinbart worden wäre. Das ist aber alles Unfug vom Arbeitgeber. Unternehmen meint es würde 100%ig keinen Cent zahlen.

Man fühlt sich nun besonders motiviert es dem Unternehmen zu zeigen.
Sollte man das Unternehmen verklagen, da man es einfach für Betrug hält so zu verfahren, wie das Unternehmen verfährt. Es handelt um ca. 80 Euro. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.

Gruß
Aaliyah

'namd.

Man fühlt sich nun besonders motiviert es dem Unternehmen zu
zeigen. Sollte man das Unternehmen verklagen, da man es einfach für
Betrug hält so zu verfahren, wie das Unternehmen verfährt. Es
handelt um ca. 80 Euro. Rechtsschutzversicherung ist
vorhanden.

Wenn man unbedingt auf einer schwarzen Liste landen will, muss man das tun. Die Beweislage würde ich, obwohl INALA, auch für dürftig halten.

Gruß Eillicht zu Vensre

Was, schwarze Liste ?? Wie bitte ?

Beweislage ? E-Mail-Korresponenz und gesunder Menschenverstand.
Ich habe was gegen arrogantes Unternehmertum.

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habe was gegen arrogantes Unternehmertum.

Nichtsdestotrotz kann keiner aus der Ferne die Chancen einer Klage beurteilen.

Kleiner Tipp am Rande bezüglich RSV
Hallo,

wenn ich so etwas vorhätte, würde ich zunächst bei meiner Rechtschutzversicherung anrufen und klären ob ich bei dieser Sachlage überhaupt eine Kostendeckungszusage erhalte.

Gruss Ivo

Was, schwarze Liste ?? Wie bitte ?

Was verstehst Du daran nicht?

Beweislage ? E-Mail-Korresponenz und gesunder Menschenverstand.

Wenn in der e-Mail klipp und klar steht, dass die Reisekosten übernommen werden, ist vielleicht was machbar. Mit „gesundem Menschenverstand“ kannst Du vor Gericht nix werden - entweder kannst Du beweisen, oder Du kriegst kein günstiges Urteil (Recht sowieso nicht). Und die Beweislast liegt bei Dir - Du willst was raushaben!

Ich habe was gegen arrogantes Unternehmertum.

Ist 'n freies Land …

Was, schwarze Liste ?? Wie bitte ?

Was verstehst Du daran nicht?

Meinst Du, dass Arbeitgeber Listen anfertigen mit Namen so eine Datenbank mit Bewerbern, die Integrität zu schätzen wissen ?

Beweislage ? E-Mail-Korresponenz und gesunder Menschenverstand.

Wenn in der e-Mail klipp und klar steht, dass die Reisekosten
übernommen werden, ist vielleicht was machbar. Mit „gesundem
Menschenverstand“ kannst Du vor Gericht nix werden - entweder
kannst Du beweisen, oder Du kriegst kein günstiges Urteil
(Recht sowieso nicht). Und die Beweislast liegt bei Dir

  • Du willst was raushaben!

Gem. § 670 BGB muss er diese tragen, da er Erstattung weder ausgeschlossen hat noch eingeschränkt hat.

Ich habe was gegen arrogantes Unternehmertum.

Ist 'n freies Land …

Ich setze darauf, dass er vereidigt wird für die Aussage, er habe die Erstattung telefonisch ausgeschlossen.

Übrigens finde ich das Argument „ist ein freies Land“ fraglich und könnte also Pseudo-Argument für jegliche Untaten dienen.

Gruß
Aaliyah

na klar…

er wird aussagen dass er dies telefonisch ausgeschlossen hat und sein kollege wird dies bestätigen. fertig.

was hat der kläger in der hand? - richtig gar nichts als eine behauptung.

urteil ganz klar.

gruss ivo

Hallo.

Übrigens finde ich das Argument „ist ein freies Land“ fraglich
und könnte also Pseudo-Argument für jegliche Untaten dienen.

Du schrubst, dass Du etwas gegen arrogantes Unternehmertum hast. Mit „Ist 'n freies Land“ wollte ich Dir bestätigen, dass dies Dein gutes Recht ist. Für idieologisch geprägte Wortverdrehungen spreche ich Dir das dagegen ab.

Gruß Eillicht zu Vensre
zu diesem Thema jetzt EOD

Okay, darauf muss ich es dann ankommen lassen. Mal sehen, ob ein Eid verlangt wird und ob dass dann immer noch so ist.

Gruß
Aaliyah

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Sorry, hatte dich missverstanden. Ich dachte, Du meintest, das Verhalten des Unternehmers sei gerechtfertigt, da wir ja schließlich in einem so genannten freien Land leben. Letzeres bezweifle ich dennoch. Amerikaner bspw. rühmen sich damit angeblich in einem freien Land zu leben. Paradox.

Gruß
Aaliyah

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Okay, darauf muss ich es dann ankommen lassen. Mal sehen, ob
ein Eid verlangt wird und ob dass dann immer noch so ist.

Herrje, die brauchen doch nur zu belegen, dass sie das noch nie gemacht haben.
Dann hast Du doch schon den Anschein gegen dich
Gruß
Peter

Aha, nur belegen. Das wird bestimmt witzig, jeden Einzelfall zu belegen. Wie dem auch sei. Jedenfalls sind die verpflichtet, Reisekosten zu übernehmen.

Gruß
Aaliyah

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Hallo,
damit Du wenigstens etwas in der Hand hast:

http://www.arbeitsrecht-infoline.de/5.htm

„…Nach einem Vorstellungsgespräch hat der Bewerber Anspruch auf Ersatz der Vorstellungskosten, wenn er vom Arbeitgeber zur Teilnahme am Vorstellungsgespräch aufgefordert ist. Eine ausdrückliche Einladung zum Vorstellungsgespräch ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Vorstellungsgespräch gebeten hat (BAG, Urteil vom 29.06.1988, NZA 1989, S. 468…
…Will der Arbeitgeber die Erstattung ausschließen, was zulässig ist, so muss er dies vor dem Vorstellungsgespräch unmissverständlich erklären…“

Und trotzdem gebe ich Dir keine Chance.
(nach dem Urteil brauchst Du nicht zu googeln, habe ich schon ausführlich probiert)

Gruß
Peter

Das sind alte Klamotten, es gibt neuere Urteile.

Ích denke, meine Chancen sind ausgezeichnet.

Gruß
Aaliyah

Hi!

Irgendwie verstehe ich das nicht!

Du hast keine Ahnung, fragst hier nach, bekommst RICHTIGE Antworten, weißt (obgleich Du ahnungslos gefragt hast) hinterher aber doch alles besser…

Das sind alte Klamotten, es gibt neuere Urteile.

Die würde ich gern sehen - aber bitte höchstrichterliche, die auch noch passen!

Ích denke, meine Chancen sind ausgezeichnet.

Wenn der AG sich nicht völlig dämlich anstellt, gehst Du leer aus.

LG
Guido, der sich entschuldigt wegen der FAQ:1129 - Missachtung

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Sorry, dass ich mich erst jetzt zu Wort melde.

So ganz ahnungslos war ich nicht, außerdem habe ich mich informiert und ich denke, so wie hier einige argumentieren a la „dann beweist er halt, dass er noch nie irgendetwas bezahlt hat“ sind doch sehr fragwürdig.

Ich meine jeder Richter würde nach Studium des E-Mail-Verkehrs nicht ableiten können, dass da noch ein Telefonanruf gewesen ist zur Terminabsprache oder wegen sonst was zumal alles geklärt ist. Ansonsten hoffentlich an Eides versichern, da hätte ich keine Probleme damit im Vergleich zum Gegner.

Ich werde die ganze Sache meiner Rechtsschutzversicherung vortragen; mal sehen, wie die das sehen.

Gruß
Aaliyah