Reisekostenerstattung

Moin auch,

darf ein AG die Erstattung von Hotelkosten, die waehrend einer Geschaeftsreise entstanden sind, verweigern mit der Begruendung, dass auf der Rechnung nicht der vollstaendige Name und Adresse des AG steht?

Ralph

Hallo,

für den Ag wäre nicht nachgewiesen, dass die Rechnung für den AN war; zudem dürfte der AG beim FA Probleme bekommen, weil das FA vermutlich die Hotelrechnung auch nicht als Ausgabend es AG anerkennen wird.

lG

Halla Rastatt2012,
kleine Ergänzung:
Der UP könnte versuchen, die Rechnung beim Aussteller korrigieren zu lassen. Als Buchhalterin bekomme ich regelmäßig fehlerhafte Belege, die dann auf Wunsch durch den jeweiligen Absender entsprechend korrigiert werden (beliebtester Fehler: Firma xyz (entscheidender Zusatz GmbH fehlt jedoch).
Wenn dann die Rechnung in Ordnung ist, dürfte einer Erstattung nichts im Wege stehen.
MfG LM

für den Ag wäre nicht nachgewiesen, dass die Rechnung für den
AN war;

Wenn der Name des AN draufsteht würde ich mal dringend davon ausgehen.

zudem dürfte der AG beim FA Probleme bekommen, weil
das FA vermutlich die Hotelrechnung auch nicht als Ausgabend
es AG anerkennen wird.

Mit welcher Begründung sollte dies möglich sein?

Lediglich der Vorsteuerabzug ist nicht möglich, ansonsten passiert da
gar nichts.

Plem

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Moin auch,

gehen wir hypothetischerweise davon aus, dass genau das:

Firma xyz (entscheidender Zusatz GmbH fehlt jedoch).

passiert ist. Duerfte dann eben die Firma xyz die Kostenerstattung gegenueber dem AN verweigern, weil der Zusatz nicht auf der Rechnung mitaufgefuehrt ist?

Ralph

Hallo,

ja, weil der AG Probleme mit dem Finanzamt aus dem Wege gehen will/ muss.
Zudem müssen die Übernachtungskosten und das Frühstück wegen der unterschiedlichen MWSt.- Sätze getrennt ausgewiesen sein.

Gruß
nicki

Hallo

Nicht verweigern, aber imho zurückhalten bis zu dem Augenblick, wo eine korrekte Rechnung eingereicht wird.

Gruß,
LeoLo

Hallo DataEditor,
formaljuristisch würde ich spontan mit ja antworten. Die Firma, die die Rechnung entgegennehmen würde, könnte diese steuerlich nicht ohne Nacharbeit in Ansatz bringen. Sie hätte weitere Arbeit, um die fehlerhafte Rechnung korrigieren zu lassen. Und die Kosten möchte die Firma schon mal sparen. Zumal auch der unwahrscheinliche Fall eintreten könnte, dass der Rechnungsaussteller sich weigert zu korrigieren (da fällt mir spontan ein Telekommunikationsgigant mit V…e ein, der korrigiert generell keine Rechnung - aus die Maus). Also verlagert die Firma diese Arbeit auf denjenigen, der monitär daran interessiert ist, diese Kosten erstattet zu bekommen.
Und mal ehrlich: Der Reisende sollte bei Erhalt der Rechnungen auch darauf achten, das die Rechnungsanschrift vollkommen korrekt ist (am besten Visitenkarte vorlegen).
MfG LM

Danke (owT)
Oh weh Teh!

Hallo LeoLo,
danke für die Korrektur. Du hast natürlich Recht.
MfG LM