Hallo Community,
könntet ihr mir bitte bei folgenden Sachverhalten weiterhelfen ?
-
Angenommen man wird zu einem zweiten Gespräch eingeladen. Ob es zu einer Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist im Vornhinein noch nicht klar.
Man einigt sich und es kommt tatsächlich zu einer Vertragsunterzeichnung.
Kann man dann vom Arbeitgeber Reisekostenerstattung verlangen für die Hin- und Rückreise ? Der Arbeitgeber hat ausdrücklich auf eine Anfahrt bestanden. Sein Wortlaut: „Schaun wir mal, ob wir zusammen kommen“.
-
Angenommen man schickt seinem Arbeitgeber eine Kündigung per Fax. Die Kündigung beinhaltet keine Angaben, ob fristlos oder fristgemäss. Der Arbeitgeber geht nun von einer wirksam vorgenommenen fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers aus! In der Kündigung stand auch wie unwohl des Arbeitnehmer sich bei der Firma fühlt und dass er deswegen ein in einer weiteren Mitarbeit keinen höheren Sinn sieht. Kann der Arbeitgeber daruas schließen, der Arbeinehmer habe fristlos per Fax gekündigt ?
Einen Tag später kommt die fristgemäße Kündigung des Arbeitgebers per Briefbote und unterschrieben vom Arbeitgeber. Falls der Arbeitnehmer also fristlos gekündigt hat, warum schickt der Arbeitgeber dann seine fristgemäße Kündigung ?
Welche Kündigung gilt ?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Aaliyah
Hallo Aaliyah,
Man einigt sich und es kommt tatsächlich zu einer
Vertragsunterzeichnung.
Kann man dann vom Arbeitgeber Reisekostenerstattung verlangen
für die Hin- und Rückreise?
Also wenn es zu einer Vertragsunterzeichnung kommt, dann sollte man etwas großzügig mit solchen Forderungen sein und das unter „Investition“ verbuchen. Könnte taktisch einfach unklug sein, wenn man noch keinerlei Kündigungsschutz hat und noch unklüger, wenn das Arbeitsverhältnis erst in paar Wochen/Monaten beginnt und der AG vorher noch kündigen kann.
Kann der
Arbeitgeber daruas schließen, der Arbeinehmer habe fristlos
per Fax gekündigt ?
Nein. Aber das Thema wurde doch weiter unten schon besprochen. Wo sind da noch offene Fragen?
MfG
Hallo Aaliyah,
Man einigt sich und es kommt tatsächlich zu einer
Vertragsunterzeichnung. Kann man dann vom Arbeitgeber Reisekostenerstattung verlangen für die Hin- und Rückreise?
Also wenn es zu einer Vertragsunterzeichnung kommt, dann sollte man etwas großzügig mit solchen Forderungen sein und das unter „Investition“ verbuchen. Könnte taktisch einfach unklug sein, wenn man noch keinerlei Kündigungsschutz hat und noch unklüger, wenn das Arbeitsverhältnis erst in paar Wochen/Monaten beginnt und der AG vorher noch kündigen kann.
Das Arbeitsverhältnis besteht ja nicht mehr. Da das Arbeitverhältnis sehr kurz war, wird auf eine Erstattung bestanden. Wie ist die arbeitsrechtliche Sichtweise hierzu ?
Kann der Arbeitgeber daruas schließen, der Arbeinehmer habe fristlos per Fax gekündigt ?
Nein. Aber das Thema wurde doch weiter unten schon besprochen. Wo sind da noch offene Fragen?
MfG
Ja aber neu hinzukommt, dass der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung des AN annimmt, obwohl der AN nur per Fax gekündigt hat.
Gruß
Aaliyah
Das Arbeitsverhältnis besteht ja nicht mehr. Da das
Arbeitverhältnis sehr kurz war, wird auf eine Erstattung
bestanden.
Einfach den Arbeitgeber auffordern die Aufwendungen (für die man hoffentlich noch Nachweise hat) zu bezahlen. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__670.html
Ja aber neu hinzukommt, dass der Arbeitgeber eine fristlose
Kündigung des AN annimmt, obwohl der AN nur per Fax gekündigt
hat.
Keine Ahnung wie du darauf kommst, dass der AG das annimmt. [Vermutungsmodus an]Vielleicht wurde der AG in der Zwischenzeit darüber aufgeklärt, dass die Kündigung per Fax unwirksam ist.[Vermutungsmodus aus]
1 „Gefällt mir“
Ja aber neu hinzukommt, dass der Arbeitgeber eine fristlose
Kündigung des AN annimmt, obwohl der AN nur per Fax gekündigt
hat.
Wo steht das?
Da steht nur dass der AG seinerseits fristgerecht kündigt.
Gruss Ivo
1 „Gefällt mir“