Hallo,
ich habe im Landesreisekostengesetz in RLP gelesen, daß in der Ausbildung 50% der Reisekosten erstattet werden. Ebenso werden nur 70% des regulären Tagesgeldsatzes gewährt. Wie ist dies denn begründet? Hat ein Referendar etwa geringere Reisekosten, nutzen sich seine Reifen weniger ab und steht ihm eine kleinere Portin Essen zu?
Vielen Dank im voraus,
Feivel007
Hallo,
Hallo,
ich habe im Landesreisekostengesetz in RLP gelesen, daß in der
Ausbildung 50% der Reisekosten erstattet werden. Ebenso werden
nur 70% des regulären Tagesgeldsatzes gewährt. Wie ist dies
denn begründet? Hat ein Referendar etwa geringere Reisekosten,
nutzen sich seine Reifen weniger ab und steht ihm eine
kleinere Portin Essen zu?
Die Einschränkung hat nichts mit einem Referendar zu tun,
sondern wird bei allen Reisen zum Zwecke einer Ausbildung gekürzt.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit mit der Bahn 2. Klasse zu fahren und dann werden 100 % der Fahrtkosten übernommen.
Weitere Informationen findet man hier:
http://www2.add.rlp.de/icc/med/0e4/0e4704e3-1152-011…
Vielen Dank im voraus,
Feivel007
Gruß Merger
Das mag so sein, dass Tagesgelder und Reisekosten zum Zwecke der Ausbildung allgemein gekürzt werden, aber das erklärt nicht, wieso das so ist. Definitiv steht dem Referendar eine gleichwertige Mahlzeit zu, die mit einem gekürzten Satz nicht bezahlt werden kann. Und nicht alle Orte sind mit der Bahn zu erreichen, gerade in sehr ländlichen Gegenden, und da legt der Referendar mit seinem Auto die gleiche Strecke zurück wie andere Beamte und bekommt anstatt 33 Cent nur 15. Weshalb die, die das meiste Geld verdienen auch noch mit einem höheren Satz belohnt werden und der Referendar alle Kosten eben nicht mit mit 15 Cent decken kann, wird nicht begründet.