Reisekostenerstattung nach Verkehrsunfall im Ausland

Hallo,
mal angenommen, man muß nach einem Autounfall ,an dem man beteiligt war, einen Gerichtstermin wahrnehmen, da die Schuldfrage ungeklärt ist. Wenn dieser Gerichtsstandort im Ausland liegt, welche Reisekosten kann man dafür erstattet bekommen?
Übernachtung? Anreise und wenn ja, in welcher Höhe pro km? Kosten für Verpflegung?
Und wer erstattet diese? Das Gericht oder die eigene Autoversicherung?
Danke für die Antworten!

Hallo,

Schuldfrage ungeklärt ist. Wenn dieser Gerichtsstandort im
Ausland liegt, welche Reisekosten kann man dafür erstattet
bekommen?

Die kosten, die einem nachweislich entstanden sind.

Und wer erstattet diese? Das Gericht

In D ist das Sache des Gerichtes, im Ausland kenne ich mich nicht aus.

oder die eigene Autoversicherung?

Was hat die damit zu tun ?

Gruß

Nordlicht

hallo,

die kostenestattung setzt dass gericht fest,  kostenerstattung gibt es aber nicht für kläger oder beklagte, sondern vielmehr für zeugen, dort bitte ggf. vorher anfragen, die eigene kfz vers. ersetzt nichts hierzu

ich hoffe ich konnte etwas helfen