Reisekostenerstattung Schulung

Hallo,

K ist angestellt bei einer Zeitarb.firma, die Firma, für die er arbeitet macht ein Seminar. Ist die Zeitarb.firma verpflichtet, Trennungskosten zu zahlen? Die Schulung findet irgendwo in Dtl. statt weit entfernt vom eigentlichen Arbeitsort. Fahrtkosten entstehen keine und Kosten für Versorgung auch nicht.

Vielen Dank im Voraus :o)

Hi!

Wenn keine Kosten entstehen, warum sollte die Firma irgendwas zusätzlich zahlen?

VG
Guido

Hallo Guido,

kann der Verpflegungsmehraufwand nicht immmer geltend gemacht werden, auch wenn der AG für Mahlzeiten am Einsatzort aufkommt?

Gruß
Christian

Hi!

Hier geht es darum, dass der AG das zahlen soll, nicht, ob man das steuerlich geltend machen kann…

VG
Guido

Bei einigen Firmen gibt es Trennungskostengeld, wenn man außerhalb des sonstigen Arbeitsortes beruflich unterwegs ist. Kann das also jeder AG regeln wie er das möchte?

mfG

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Hallo Guido,

genau davon sprach ich auch!

Beispiel aus der Praxis:
Mein AG besucht als Aussteller eine Messe am anderen Ende des Landes, und ich habe dort Standdienst.
Ich wohne in einem Hotel, bekomme dort Frühstück und Abendessen und erhalte auch auf dem Messestand tagsüber provisorische Verpflegung. Flugtickets zahlt der AG natürlich auch, und eigentlich habe ich keine weiteren Ausgaben.
Trotzdem erhalte ich ohne Diskussion (und mein AG ist geizig bis ins Mark!) - nach Ausfüllen einer Reisekostenabrechnung - den gesetzlichen Verpflegegungsmehraufwand.

Daher die Frage, ob dies nicht allgemeingültig ist.

Gruß
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Daher die Frage, ob dies nicht allgemeingültig ist.

Nein.

Oft ist etwas in einem Tarif oder in einer Reisekostenregelung (evtl. als Betriebsvereinbarung) geregelt, aber vorgeschrieben ist da nichts.

VG
Guido